FsB vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Umweltwissenschaften vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2015/16 und bis einschließlich Sommersemester 2023 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Umweltwissenschaften an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2026 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.05.2023.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 11 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.05.2023 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium 1-Fach (fw) Umweltwissenschaften umfasst 180 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten des Faches Umweltwissenschaften
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Biologie mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich