FsB vom 15.10.2014 mit Berichtigung vom 02.03.2015 und Änderungen vom 15.05.2017 und 01.11.2022
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Intelligenz und Bewegung vom 15.10.2014 mit Berichtigung vom 02.03.2015 und Änderungen vom 15.05.2017 und 01.11.2022.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und bis einschließlich Sommersemester 2023 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Intelligenz und Bewegung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2026 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 03.05.2023.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 03.05.2023 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Intelligenz und Bewegung umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Intelligenz und Bewegung
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):