FsB vom 01.04.2014 mit Änderungen vom 30.09.2016, 04.06.2018 und 16.09.2019
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Physik vom 01.04.2014 mit Änderungen vom 30.09.2016, 04.06.2018 und 16.09.2019.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Sommersemester 2014 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Physik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2020 bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2016 mit Änderungen vom 04.06.2018 und 16.09.2019. Mit Beginn des Sommersemesters 2021 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.09.2017 mit Änderungen vom 04.06.2018, 16.09.2019 und 01.04.2021.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor den oben genannten Zeiträumen gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2016 mit Änderungen vom 04.06.2018 und 16.09.2019 und Ziffer 10 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.09.2017 mit Änderungen vom 04.06.2018, 16.09.2019 und 01.04.2021 nach einer der beiden neueren Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab den jeweils oben genannten Semestern in ihre nächstgültigen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium 1-Fach (fw) Physik umfasst 180 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Physik mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich