Computerlinguistik Kernfach (fw)

FsB vom 21.05.2021 mit Änderung vom 15.11.2023

Module

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
23-CL-BaCL1 Einführung in die Computerlinguistik 10 1. Pflicht 2 1  
23-CL-BaCL2.3 Statistische Grundlagen 5 2. Pflicht   1  
23-CL-BaCL3 Programmierung 10 2. Pflicht   1  
23-CL-BaCL5 Vertiefungsmodul 10 3. o. 4. Pflicht 2 1  
23-CL-BaCL2.2 Methoden der angewandten Computerlinguistik 5 4. Pflicht   1  
23-CL-BaCL7 Computationelle und datengetriebene linguistische Modellierung 10 4. o. 5. Pflicht 2 1  
23-CL-BaCL6-KF Projektmodul Kernfach 10 5. Pflicht 1 1  
23-CL-BaCL8 Abschlussmodul Computerlinguistik 10 6. Pflicht 1 1  
23-CL-BaCL2.1 Ausgewählte methodische Aspekte 5 1. Wahl­pflicht   1  
23-LIN-BaLin1-5 Einführung Linguistik (5 LP) 5 1. Wahl­pflicht 1 1  
23-LIN-BaLin1-Erg Ergänzung zur Einführung Linguistik 5 1. Wahl­pflicht 1    
23-LIN-BaLin4.1 Formale Methoden 5 1. Wahl­pflicht   1  
23-LIN-BaLin2 Linguistik Basis 1 10 3. o. 4. Wahl­pflicht   1 2
23-CL-BaCL4 Informationsstrukturierung, -analyse und -auswertung 10 3. o. 5. Wahl­pflicht 2 1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Legende

1
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
2
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
3
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
4
Anzahl Studienleistungen
5
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
6
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
k.A.
Keine Angabe