FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Sozialwissenschaften vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Sozialwissenschaften an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 05.09.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 05.09.2016 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) Sozialwissenschaften umfasst 90 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten.
Internetseiten des Faches Sozialwissenschaften
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):