FsB vom 02.05.2012
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Geschichtswissenschaft vom 02.05.2012.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2015/2016 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2016 bis einschließlich Wintersemester 2019/2020 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.05.2013 mit Änderung vom 01.07.2016. Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.07.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor den oben genannten Zeiträumen gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.05.2013 mit Änderung vom 01.07.2016 und Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.07.2016 nach einer der beiden neueren Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab den jeweils oben genannten Semestern in ihre nächstgültigen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) Geschichtswissenschaft umfasst 60 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):