Intelligenz und Bewegung

FsB vom 02.03.2009

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Intelligenz und Bewegung vom 02.03.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2008/2009 und bis einschließlich Sommersemester 2014 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Intelligenz und Bewegung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2016 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2016/2017 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.10.2014 mit Berichtigung vom 02.03.2015 und Änderung vom 15.05.2017.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.10.2014 mit Berichtigung vom 02.03.2015 und Änderung vom 15.05.2017 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Intelligenz und Bewegung umfasst 120 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Intelligenz und Bewegung

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Abteilung Sportwissenschaft mit dem Studienangebot