Medizin

Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 14.07.2023

Überblick

Staatsprüfung
12 Semester
Wintersemester
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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Curriculum des 2. Studienabschnitts zum Wintersemester 2024/25 umfangreiche Änderungen geplant sind. In der Studieninformation sind diese Änderungen derzeit noch nicht abgebildet.


Seit dem Wintersemester 2021/22 wird an der Universität Bielefeld der Modellstudiengang Medizin angeboten. Er bietet Studierenden eine fundierte Vorbereitung auf die komplexen Anforderungen ärztlichen Arbeitens, ermöglicht interessengeleitete Profilierungen und fokussiert zukunftsweisende Themen, wie interdisziplinäres und interprofessionelles Arbeiten, digitale Medizin und ambulante Versorgung.

Der kompetenzorientierte Modellstudiengang Medizin gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt mit sechs und einen zweiten Studienabschnitt mit vier Fachsemestern. Dabei werden von Beginn an klinische Anteile intensiv in das Studium integriert. Das Praktische Jahr (PJ) schließt sich als dritter Studienabschnitt am Ende des Studiums an. Das Studium wird regulär mit dem Staatsexamen nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) abgeschlossen.

Der erste Studienabschnitt beinhaltet ein mehrwöchiges Einführungsmodul, elf organ- und themenzentrierte Blöcke, Blockpraktika in der hausärztlichen Versorgung sowie die drei longitudinalen Stränge Klinisches Denken und Handeln, Wissenschaftliches Denken und Handeln und Interdisziplinäre Profilierung. Die Studierenden absolvieren den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung dezentral - das heißt an der Universität - in zwei Etappen, am Ende des vierten und am Ende des sechsten Semesters.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Studienabschnitt haben die Studierenden die Möglichkeit, ein zusätzliches Semester zu absolvieren und damit den Studienabschluss Bachelor of Interdisciplinary Medical Sciences (B.Sc.) im Bereich der gewählten Interdisziplinären Profilierung zu erlangen.

Der zweite Studienabschnitt vertieft die elf themen- und organzentrierten Blöcke und beinhaltet weitere Praxisphasen in unterschiedlichen Bereichen der ambulanten und stationären Versorgung, eine Klinische Profilierung sowie die Fortsetzung der longitudinalen Stränge Klinisches Denken und Handeln und Wissenschaftliches Denken und Handeln. Die Studierenden absolvieren am Ende des zehnten Semesters den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Im Anschluss folgt das Praktische Jahr, das mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung endet.

Die Lehrveranstaltungen

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 12,5 Semester.

Das Studium Medizin umfasst 370 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Studium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Vergabe aller Studienplätze in der Medizin an Universitäten in Deutschland erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Zulassungsverfahren.

!! Studieninteressierten und Bewerber*innen raten wir dringend, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um über die aktuellen Bewerbungsfristen informiert zu sein. !!

Für die im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens im Studiengang Medizin von der Universität Bielefeld zu vergebenden Studienplätze in der Zentralen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschule gelten folgende Regelungen:

1. Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Die Auswahlentscheidungen werden nach dem Grad der Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang Medizin getroffen. Hierbei wird auf das Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests Test für Medizinische Studiengänge (TMS) zurückgegriffen.

2. Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Im Auswahlverfahren der Hochschule werden drei Unterquoten gebildet. In jeder Unterquote wird für jede*n Bewerberin*Bewerber eine Gesamtpunktzahl gebildet, die sich aus der Summe der in den Auswahlkriterien erreichten Punkten errechnet; es sind insgesamt maximal 100 Punkte zu erreichen.

Folgende Quoten werden gebildet:

AdH1 (20 % der in dieser Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze):
a. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Durchschnittsnote, Gewichtung 90 %)
b. Ableistung eines Dienstes nach Anlage 7 Absatz 1 der StudienplatzVVO NRW (Gewichtung 10 %)
AdH2 (30 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze)
a. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Durchschnittsnote, Gewichtung 80 %)
b. Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens 12 Monaten Dauer, der über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt (Gewichtung 20 %), es wird die Anlage 6 Unterabschnitt - Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten Medizin der StudienplatzVVO NRW gelisteten Berufe angewendet. Mehrere Berufstätigkeiten führen nicht zu einer Erhöhung der Gewichtung.
AdH3 (50 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze)
a. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Durchschnittsnote, Gewichtung 50 %)
b. Ergebnis eines fachspezifischen Eignungstests (Gewichtung 50 %), es wird ausschließlich die schulnotenunabhängige Punktzahl des fachspezifischen Studieneignungstests Test für Medizinische Studiengänge (TMS) nach Maßgabe von § 5 und der Anlage 5 Absatz 3 a) der StudienplatzVVO NRW in der jeweils geltenden Fassung berücksichtigt.

Darüber hinaus werden Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben.

Sofern Sie ein Zulassungsangebot von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart) erhalten und dieses Zulassungsangebot annehmen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Frist die Einschreibung vorzunehmen.
Für die Einschreibung benutzen Sie bitte die Online-Einschreibung

Beim Bielefelder Studiengang Medizin handelt es sich um einen Modellstudiengang. Die Teilnahme daran ist gemäß § 3 Abs. 4 SPO freiwillig. Mit der Einschreibung erklärt die*der angehende Studierende die freiwillige Entscheidung für die Teilnahme am Modellstudiengang und die Kenntnis über dessen Besonderheiten im Vergleich zum Regelstudiengang Medizin. Der Wechsel in einen anderen Modell- oder Regelstudiengang Medizin ist i.d.R. mit einer Studienzeitverlängerung verbunden.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Medizin

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Medizinische Fakultät OWL mit dem Studienangebot

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.