Modul 25-BiWi14_b Fachliches Grundlagenmodul (GymGe)

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Im Element 1 erkennen die Studierenden die konstitutive Funktion von empirischen Forschungsmethoden für evidenzbasiertes Wissen in pädagogischen Handlungsfeldern. Sie können empirische Veröffentlichungen nach ihrer methodischen Qualität beurteilen und die daraus resultierenden Befunde in ihrer Relevanz für die alltägliche pädagogische Tätigkeit reflektieren.

Das Ziel des Elements 2 "Bildung, Erziehung, Sozialisation, Inklusion" ist der Erwerb von Kenntnissen in erziehungswissenschaftlich relevanten Theorie- und Handlungsfeldern (Bildungs-, Erziehungs-, Sozialisations- und Gesellschaftstheorien). Die Studierenden sollen befähigt werden, die Geschichte und Grundannahmen erziehungswissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlich relevanter Theorien zu verstehen und reflektieren zu können. Darüber hinaus erwerben die Studierenden je nach Veranstaltungswahl grundlegende Kompetenzen in Bezug auf den reflektierten Umgang mit inklusionsbezogenen Fragestellungen in schulischen und außerschulischen Settings. Dazu gehören schulrechtliche, didaktische, medienpädagogische, beratungsbezogene und sozialpädagogische Fragestellungen.

In Element 3 erwerben die Studierenden Kompetenzen für die Arbeit in inklusiven Handlungsfeldern. Sie kennen die historische und aktuelle Diskussion um den Begriff der Behinderung und des sonderpädagogischen Förderbedarfs und können individuumsbezogene, medizinisch und psychologisch orientierte von soziologisch orientierten Perspektiven unterscheiden. Sie können das Verhältnis von Allgemeiner Pädagogik und Sonderpädagogik in seiner historischen Gewordenheit einordnen und kritisch reflektieren. Sie gewinnen einen Überblick über unterschiedliche Kategorien und Arbeitsfelder sonderpädagogischer Förderung. Unter der Leitperspektive der Inklusion setzen sie sich mit Chancen und Risiken sonderpädagogischer Maßnahmen in unterschiedlichen pädagogischen Kontexten auseinander.

In Element 4 erwerben die Studierenden systematische Kenntnisse von psychologischen Grundbegriffen, Theorien und zentrale Befunden zu Lehr- und Lernprozessen sowie zu Entwicklungs- und Erziehungsprozessen.

Lehrinhalte

Element 1 "Einführung in die Forschungsmethoden" vermittelt einen Überblick über die empirische Erkenntnisgewinnung in der Erziehungswissenschaft. Die Studierenden können dabei wählen, ob sie eine Einführung in die quantitativen oder qualitativen Forschungsmethoden besuchen.
Die Inhalte der Lehrveranstaltung "Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden" orientieren sich am Ablauf des Forschungsprozesses. Mit Bezug auf den Entdeckungs-, Begründungs- und Verwendungszusammenhangs empirischer Forschung werden typische Forschungsstrategien und verwendbare Forschungsdesigns dargestellt. Die Studierenden lernen Probleme und Gütekriterien empirischer Messungen kennen und erhalten einen Überblick über wichtige Verfahren der Datenerhebung und -auswertung. Weiterhin werden Hinweise zur Erstellung und Kritik empirischer Forschungsberichte gegeben und ethische Grundlagen der Forschung thematisiert.
Die Lehrveranstaltung "Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden" vermittelt die zentralen Prinzipien qualitativer Forschung. Weiterhin werden wichtige Forschungsdesigns, Überlegungen zur begründeten und nachvollziehbaren Auswahl von Untersuchungsteilnehmenden sowie Erhebungs- und Auswertungsverfahren vorgestellt. In der Lehrveranstaltung werden zudem die Gütekriterien und ethischen Prämissen qualitativer Forschung thematisiert und die Ableitung pädagogischer Konsequenzen aus den Forschungsbefunden diskutiert.

In Element 2 werden ausgewählte erziehungswissenschaftlich relevante Bildungs-, Erziehungs-, Sozialisations- und Gesellschaftstheorien vermittelt. Das kann am Beispiel historischer Diskurse erfolgen oder mit Blick auf die empirische Evidenz auf soziale Problemstellungen und Herausforderungen der Gegenwart bezogen werden. Außerdem werden soziale, kulturelle, politische und rechtliche Kontexte pädagogischen Handelns thematisiert. Dies kann sich zum Beispiel auf institutionelle Settings, gesellschaftliche Diskurse oder gesetzliche Rahmenbedingungen beziehen und bezieht die Auseinandersetzung mit Kategorien wie Normalität und Behinderung ein. Weiterhin können Aspekte von Inklusion aus schul- und sozialrechtlicher Sicht, auf der Grundlage von Theorien allgemeiner und inklusiver Didaktik, sowie in Bezug auf die Handlungsfelder von Medienpädagogik, Pädagogischer Beratung und Sozialer Arbeit im Kontext von Inklusion thematisiert werden.

Das Element 3 "Einführung in die Sonderpädagogik und in die Inklusive Pädagogik" bietet den Studierenden einen Überblick über die Entwicklung der Sonderpädagogik und das derzeitige System sonderpädagogischer Förderung mit seinen verschiedenen Förderschwerpunkten in Deutschland. Dabei werden Fragen des Menschenbildes und Behinderungsbegriffs ebenso angesprochen wie die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderungen und Möglichkeiten ihrer besonder(n)den oder inklusiven Unterrichtung und Förderung. Weiterhin wird das subsidiäre Verhältnis der Sonderpädagogik zur allgemeinen Pädagogik und die aktuellen Entwicklungen im Rahmen einer inklusiven Pädagogik herausgearbeitet. Unter der Leitperspektive der Inklusion werden auch weitere Heterogenitätsdimensionen wie soziale, ethnische, kulturelle und Gender-Aspekte berücksichtigt, die sich auf die Zuschreibung, Entstehung und Aufrechterhaltung von Behinderung auswirken können. Am Beispiel ausgewählter Behinderungskategorien werden diese Aspekte vertieft und veranschaulicht.

In Element 4 wird ein Überblick über Grundbegriffe, Theorien und zentrale Befunde der Psychologie des Lehrens und Lernens gegeben, die in ihren praktischen Implikationen diskutiert werden (z.B. Theorien der Lern- und Leistungsmotivation und wissenschaftliche fundierte Ansätze der Motivationsförderung). Darüber hinaus werden Erkenntnisse der Entwicklungs- und Erziehungspsychologie in ihrer Bedeutung für das professionelle Lehrerhandeln thematisiert (z.B. Entwicklungsgemäßes Erziehen und Unterrichten).

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Es müssen alle vier Veranstaltungen E1, E2, E3 und E4 studiert werden. Es müssen drei Studienleistungen und eine Prüfung erbracht werden. In der Veranstaltung, in der die Prüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.

Modulstruktur: 3 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

E1: Einführung in die Forschungsmethoden
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
E2: Bildung, Erziehung, Sozialisation, Inklusion
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
E3: Einführung in die Sonderpädagogik und in die Inklusive Pädagogik
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
E4: Psychologie für die Schule
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Einführung in die Forschungsmethoden (Seminar o. Vorlesung)

Für die Vorlesung wird die Bearbeitung von Übungsaufgaben erwartet. Die Übungsaufgaben dienen der Anwendung der in der Vorlesung gelernten Verfahren der Datenerhebung und -auswertung sowie der an den Gütekriterien empirischer Forschung orientierten Bewertung von empirischen Forschungsergebnissen.

Für das Seminar wird die Bearbeitung von Übungsaufgaben erwartet. Die Übungsaufgaben dienen der Anwendung der im Seminar behandelten Verfahren der Datenerhebung und -auswertung sowie der an den Gütekriterien empirischer Forschung orientierten Bewertung von empirischen Forschungsergebnissen.

Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E2: Bildung, Erziehung, Sozialisation, Inklusion (Seminar o. Vorlesung)

Für die Vorlesung wird die Bearbeitung von Übungsaufgaben erwartet. Die Übungsaufgaben dienen der Anwendung und Reflexion der in der Vorlesung gelernten Theorien und Forschungsergebnissen zur Bildung, Erziehung, Sozialisation und Inklusion.

Für das Seminar wird die Bearbeitung von Übungsaufgaben erwartet. Die Übungsaufgaben dienen der Anwendung und Reflexion der in der Vorlesung gelernten Theorien und Forschungsergebnissen zur Bildung, Erziehung und Sozialisation.

Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E3: Einführung in die Sonderpädagogik und in die Inklusive Pädagogik (Seminar o. Vorlesung)

Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Erwartet wird die Erbringung von Übungsaufgaben.

Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E4: Psychologie für die Schule (Vorlesung)

Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Erwartet wird die Erbringung von Übungs- und reflektierenden Aufgaben zu den Vorlesungsinhalten (z.B. in Onlineformaten - diese haben den Vorteil, dass die Studierenden ein Feedback zu ihrer Studienleistung erhalten).

Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E1: Einführung in die Forschungsmethoden (Seminar o. Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1
  • Hausarbeit im Umfang von max. 4.500 Wörtern
  • Klausur im Umfang von max. 90 Minuten
Hausarbeit o. Klausur
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E2: Bildung, Erziehung, Sozialisation, Inklusion (Seminar o. Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1
  • Hausarbeit im Umfang von max. 4.500 Wörtern
  • Klausur im Umfang von max. 90 Minuten
Hausarbeit o. Klausur
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1
  • Hausarbeit im Umfang von max. 4.500 Wörtern
  • Klausur im Umfang von max. 90 Minuten

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Bildungswissenschaften / Bachelor [FsB vom 17.10.2016 mit Änderung vom 02.10.2017] Bildungswissenschaften (Gymnasium und Gesamtschule) 3. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.