Modul 26-HEPS-AM Abschlussmodul: Masterarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

30 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Das Examenskolloquium und die Masterarbeit dienen dem Nachweis der in den Modulen erworbenen theoretischen und methodischen Kompetenzen. Die Studierenden lernen, selbstständig Forschungsfragen zu formulieren und unter Betreuung durch die Lehrenden empirisch zu bearbeiten. In der mündlichen Verteidigung ihrer Arbeit stellen sie unter Beweis, dass sie fähig sind, ihren Forschungsansatz zu begründen und gegen Einwände zu verteidigen.

Lehrinhalte

Im Examenskolloquium stellen die Studierenden Entwürfe ihrer Arbeit zur Diskussion. In der Masterarbeit erbringen sie den Nachweis ihrer wissenschaftlichen Forschungsarbeit.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Die mündliche Verteidigung der Masterarbeit kann erst nach deren Abgabe und ihrer Begutachtung als "bestanden" erfolgen.

Vorausgesetzte Module:
26-HEPS-EM: Einführungsmodul
26-HEPS-PM: Praktikumsmodul

Erläuterung zu den Modulelementen

Das Examenskolloquim findet je nach Ankündigung im ekVV auf Deutsch oder Englisch statt.
Die Masterarbeit und die Disputation können auf Englisch erbracht werden.

Modulstruktur: 1 SL, 2 bPr 1

Veranstaltungen

Examenskolloquium
Art Kolloquium
Turnus SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Examenskolloquium (Kolloquium)

Referat ca. 30 Minuten

siehe oben siehe oben

Prüfungen

mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 180h
LP2 6

Disputation im Umfang von 30 Minuten zur Verteidigung der Masterarbeit.
Die Disputation findet spätestens drei Monate nach der Mitteilung der Bewertung der Masterarbeit (mindestens 4,0) statt. Die Disputation dient der Feststellung, ob die Kandidatin und der Kandidat befähigt ist, die Ergebnisse der Masterarbeit und ihre fachlichen Grundlagen mündlich darzustellen, die Ergebnisse selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Die Disputation wird in der Regel von den beiden Lehrenden, die die Masterarbeit bewertet haben, abgenommen und bewertet. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse werden in einem
Protokoll festgehalten.

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 9
Workload 630h
LP2 21

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 70 Seiten. Das Thema der Masterarbeit wird von der oder dem die Arbeit betreuenden prüfungsberechtigten Lehrenden ausgegeben. Die Arbeit wird beim Prüfungsamt der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie angemeldet und der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Die Arbeit ist fristgerecht im genannten Prüfungsamt abzugeben. Sie wird von dem oder der betreuenden Lehrenden begutachtet. Eine zweite Gutachterin oder ein zweiter Gutachter wird von einem der Modulbeauftragten bestimmt, der hierbei auf Vorschläge des oder der Studierenden Rücksicht nimmt.

Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
History, Economics and Philosophy of Science / Interdisciplinary Studies of Science / Master of Arts [FsB vom 15.09.2014 mit Änderungen vom 31.07.2015, 01.07.2016, 15.07.2019 und 01.11.2022] 4. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Interdisciplinary Studies of Science / Master of Arts [FsB vom 01.08.2023] 4. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.