Modul 25-ME-B1 Historische und systematische Aspekte der Weiterbildung und der Medienpädagogik

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse über die Grundlagen der Medienpädagogik und der Weiterbildung.

Im Bereich Medienpädagogik soll die theoretische Beschäftigung mit Medien und Medienpädagogik das reflexive Wissen von Studierenden fördern, dass die erziehungswissenschaftliche Einschätzung der Medien theoriegeleitet ist, medienpädagogische Strömungen und Positionen abhängig von gesellschaftlich und historisch beeinflussten Diskursen sind, Medien maßgeblich an der Konstruktion gesellschaftlicher Wirklichkeit beteiligt sind und dass Medienentwicklung und gesellschaftlicher Wandel in einer interdependenten Verbindung stehen. Außerdem erwerben die Studierenden die Fähigkeit, die Chancen und Risiken der Medien für Bildung und Erziehung vor einem erziehungswissenschaftlichen Theoriehintergrund einzuschätzen.

Im Bereich Weiterbildung entwickeln die Studierenden einen Überblick über professionsfeldrelevante lerntheoretische Grundlagen sowie Kenntnisse über nationale und internationale Institutionen und die unterschiedlichen Kontexte von Weiterbildung. Darüber hinaus erarbeiten sich die Studierenden einen Überblick über relevante Themenkomplexe innerhalb der wissenschaftlichen Disziplin. Auf dieser Basis sind sie in der Lage neue und innovative Formen des Lehrens und Lernens zu reflektieren und analysieren.

Durch das Absolvieren der Modulprüfung werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert.
Der Erwerb der hier genannten Kompetenzen wird durch die vorgeschriebene Erbringung von mind. einer schriftlichen Hausarbeit, sowie mind. einer mündlichen Leistung in den vier Modulen des Profils sichergestellt.

Lehrinhalte

In Element 1 werden theoretische Grundbegriffe und Basiskonzepte der Medienpädagogik bzw. Konzepte aus Bezugsdisziplinen, die für die medienpädagogische Theorie-bildung wichtig sind vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert. Dies umfasst erziehungs-wissenschaftliche, historische, gesellschaftstheoretische, psychologische, philosophische und kommunikationswissenschaftliche Theorien, die im Hinblick auf Medien-, Wahrnehmungs- und Kommunikationsaspekte reflektiert werden. Ebenfalls dazu gehören unterschiedliche Strömungen der Medienpädagogik (z.B. Bewahrpädagogik, kritische Medienpädagogik, handlungsorientierte Medienpädagogik), aber auch Modellvorstellungen der Medienwirkung und -nutzung (z.B. S-R-Modell, Uses-and-Gratification-Approach).

In Element 2 erfolgt eine Einführung in Disziplin und Profession der Erwachsenen- und Weiterbildung. Es wird ein Überblick über die zentralen Bereiche der Weiterbildung gegeben. Kernthemen werden exemplarisch vertieft, sei es durch externe Expert_innen oder durch fallbasierte Einübung von Kompetenzen. Zentrale Themen sind u.a.: Adressat_innen, Teilnehmer_innen - und Beteiligungsstrukturen, Bereiche und Handlungsfelder der Weiterbildung, Institutionen und Lernorte, Lehren und Lernen, Organisation und Management in der Weiterbildung, Berufliches Handeln in der Weiterbildung, Theorien, Forschungsmethoden und Forschungsansätze.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Hinweise zur Prüfungswahl:
Es ist eine Modulprüfung in diesem Modul zu erbringen. Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung gewählten Veranstaltung abgenommen. In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

Modulübergreifende Regelungen:
In den vier zu wählenden Modulen des Profils (25-ME-B1 bis 25-ME-B3 und 25-ME-B4 oder 25-ME-IT) müssen zwei benotete und zwei unbenotete Modulprüfungen erbracht werden; eine der benoteten Modulprüfungen muss in Form einer Hausarbeit, eine der unbenoteten in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.

Beschreibung des Portfolios:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse eines Studierenden aus einer Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die DozentInnen entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Die Bewertung des Portfolios erfolgt abschließend aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Sammlung.

Beschreibung der Projektarbeit:
Die studienbegleitende Projektarbeit ist eine Einzel-/Gruppenarbeit, mit der ein definiertes Ziel in definierter Zeit erreicht werden soll. In den Projektarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie komplexe Aufgabenstellungen bezogen auf die jeweiligen Modulinhalte Einzeln oder im Team zu lösen vermögen. Der als Prüfungsleistung jeweils zu bewertende Beitrag muss deutlich individuell erkennbar und bewertbar sein. Dies gilt auch für den individuellen Beitrag zum Gruppenergebnis.

Modulstruktur: 1 SL, 0-1 bPr, 0-1 uPr 1

Veranstaltungen

E1: Grundlagen der Medienpädagogik
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
E2: Grundlagen der Weiterbildung
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Grundlagen der Medienpädagogik (Seminar)

Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc.
Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E2: Grundlagen der Weiterbildung (Seminar)

siehe E1

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E1: Grundlagen der Medienpädagogik (Seminar)
Gewichtung unbenotet
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einerschriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der unbenoteten Modulprüfungen muss in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E1: Grundlagen der Medienpädagogik (Seminar)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der benoteten MP muss in Form einer Hausarbeit erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E2: Grundlagen der Weiterbildung (Seminar)
Gewichtung unbenotet
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einerschriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der unbenoteten Modulprüfungen muss in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E2: Grundlagen der Weiterbildung (Seminar)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der benoteten MP muss in Form einer Hausarbeit erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.12.2014 mit Änderungen vom 01.03.2016 und 01.11.2022] Weiterbildung / Medienpädagogik 1. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.