Jedes zweite Wintersemester. Das Modul Personzentrierte Beratung 2 (FS-PB2) findet im Wechsel mit dem Modul Personzentrierte Beratung 1 (25-FS-PB1) statt.
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Das Modul vermittelt den Studierenden vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse personzentrierter Beratungsformen. Sie erwerben die Kompetenz, die theoretischen und philosophischen Grundannahmen zu verstehen und die Fähigkeit, diese mit Blick auf unterschiedliche Phänomene sowie sozio-kulturelle Themen in der Beratung zu analysieren und nachzuvollziehen. Über Praxisanteile erwerben die Studierenden die Kompetenz, ihre beratungsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten methodisch und strukturiert anzuwenden. Die Beratungsprozesse werden mittels personzentrierter Supervision und kollegialer Beratung vertiefend reflektiert. Durch die Erbringung der Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert.
Das Modul vermittelt den Studierenden vertiefende Kenntnisse der personzentrierten Beratung in Theorie und Praxis unter Berücksichtigung verschiedener Beratungssettings. Element 1 thematisiert zentrale theoretische und philosophische Grundlagen der personzentrierten Beratung, wie Persönlichkeits- und Beziehungstheorie sowie Menschenbild und humanistische und phänomenologische Grundlagen. Zudem werden berufs- und beratungsethische Prinzipien, rechtliche Aspekte und beratungsrelevante Dimensionen, wie Gender und Interkulturalität behandelt. Element 2 umfasst theoretische Grundlagen personzentrierter Supervision und kollegialer Beratung sowie deren praktische Anwendung. Dabei bilden z.B. der Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen und die beraterische Haltung und Rolle mögliche Themenfelder der supervisorischen und kollegialen Beratung. Zudem werden Kriterien, Standards und Methoden der Qualitätssicherung behandelt. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 aufgenommen und vertiefend bearbeitet.
Einführungsmodul, Grundlagenmodul
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Es müssen zwei Studienleistungen und eine Modulprüfung erbracht werden. Es muss in beiden Veranstaltungen, E1 und E2, jeweils eine Studienleistung erbracht werden. Zusätzlich wird in einem der Elemente, E1 oder E2, die Modulprüfung erbracht.
Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Theorie und Philosophie personzentrierter Beratung
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer an wissenschaftlichen Fragen orientierten Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1.200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Supervision und kollegiale Beratung
(Seminar)
siehe E1 |
siehe oben |
siehe oben
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Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.
Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] | Beratung | 5. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.