Modul 25-FS-I Inklusion

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes zweite Wintersemester. Das Modul Inklusion (25-FS-I) findet im Wechsel mit dem Modul Heterogenität (25-FS-H) statt.

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Das Modul vermittelt den Studierenden grundlegendes Wissen im Hinblick auf Inklusion im Allgemeinen und im Kontext von Institutionen und Organisationen im Besonderen. Sie erwerben die Kompetenz zur systematischen, theoriebasierten Analyse inklusiver Konzepte und entwickeln Deutungsweisen zum Verstehen von inklusionsbezogenem Handeln in Institutionen und Organisationen. Schließlich erwerben die Studierenden Planungs- und Anwendungskompetenz in Bezug auf inklusive Konzepte. Durch die Erbringung der Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert.

Lehrinhalte

Das Modul behandelt das Thema der Inklusion sowie inklusionsbezogenes und organisationales Handeln. Element 1 führt in den Inklusionsbegriff und dessen unterschiedliche Facetten ein, wobei er vom Begriff der Integration abgegrenzt wird. Zudem wird Inklusion in gesellschaftliche Zusammenhänge eingeordnet. Dabei werden sowohl politische und strukturelle Aspekte sowie verschiedene Inklusions- und Exklusionsmechanismen als auch deren Auswirkungen behandelt. In Element 2 wird Inklusion in institutionellen und organisationalen Kontexten beleuchtet. Dies erfolgt exemplarisch anhand ausgewählter Institutionen und Organisationen. Dabei werden inklusionsbezogene Gestaltungselemente, Strategien und Konzepte unter Berücksichtigung organisationaler Strukturen und Bedingungen beleuchtet. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 aufgenommen und vertiefend bearbeitet.

Empfohlene Vorkenntnisse

Einführungsmodul, Grundlagenmodul

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Es müssen zwei Studienleistungen und eine Modulprüfung erbracht werden. Es muss in beiden Veranstaltungen, E1 und E2, jeweils eine Studienleistung erbracht werden. Zusätzlich wird in einem der Elemente, E1 oder E2, die Modulprüfung erbracht.

Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1

Veranstaltungen

E1: Grundlagen der Inklusion
Art Seminar
Turnus Jedes zweite Wintersemester
Workload5 90 h (30 + 60)
E2: Inklusion in institutionellen und organisationalen Kontexten
Art Seminar
Turnus Jedes zweite Sommersemester
Workload5 90 h (30 + 60)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Grundlagen der Inklusion (Seminar)

Die Studienleistung dient der Einübung einer an wissenschaftlichen Fragen orientierten Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1.200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E2: Inklusion in institutionellen und organisationalen Kontexten (Seminar)

siehe E1

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E1: Grundlagen der Inklusion (Seminar)
Gewichtung unbenotet
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:

  • Klausur im Umfang von 90 Minuten,
  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen.

Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.

Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung unbenotet
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:

  • Klausur im Umfang von 90 Minuten,
  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen.

Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.

Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] Heterogenität und Inklusion 3. o. 5. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.