Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Das Abschlussmodul fördert die Kompetenz, eine wissenschaftliche Arbeit eigenständig, in einem zeitlich begrenzten Rahmen nach wissenschaftlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Fachdiskussion und aktuellen Fachliteratur zu erstellen.
Das Element 1 dient der Vorbereitung auf die zu erstellende Abschlussarbeit. Die Themenstellung der Abschlussarbeit wird i. d. R. im Kontext dieses Seminars entwickelt. Hier werden Fragestellungen zu Techniken wissenschaftlichen Schreibens bearbeitet. Dies umfasst z. B. die Themeneingrenzung, Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung und den Aufbau einer Abschlussarbeit. Darüber hinaus dient das Seminar als Hilfestellung bei Fragen des Zeitmanagements und zur gegenseitigen Unterstützung bei psychosozialen Unsicherheiten beim Verfassen einer Abschlussarbeit. Als Vorbereitung auf die Abschlussarbeit erstellen die Studierenden in Element 1 ein Exposé.
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Vorausgesetzte Module:
25-FS-EM: Einführungsmodul
25-FS-GM: Grundlagenmodul
25-FS-PTM1: Praxis-Transfer Modul 1
25-FS-PTM2: Praxis-Transfer Modul 2
Modulstruktur: 1 SL, 1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Begleitseminar IV
(Kolloquium)
Die Studienleistung dient der Einübung einer an wissenschaftlichen Fragen orientieren Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. In diesem Element erbringen die Studierenden die Studienleistung in Form eines Exposés im Umfang von ca. 5 Seiten. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Leistungserbringung erfolgt als Abschlussarbeit im Umfang von 25 Seiten und ist in dreifacher, schriftlicher und gebundener Ausfertigung einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Anmeldung) ist schriftlich an die/den Vorsitzende/n des Ausschusses für das Weiterbildende Studium FrauenStudien zu richten, die/der über die Zulassung entscheidet. Die Entscheidung sowie der Abgabetermin für die Abschlussarbeit werden der/dem Antragsteller/in mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum der Unterschrift der/des Erstgutachterin/Erstgutachters auf der Anmeldung; dies gilt als Ausgabe des Themas. Die Abschlussarbeit wird von einem/r prüfungsberechtigten Lehrenden der FrauenStudien oder der Fakultät für Erziehungswissenschaft hauptverantwortlich betreut und von ihr/ihm und einer/m weiteren prüfungsberechtigter/n Lehrenden begutachtet. Weitere Regelungen zur Abschlussarbeit ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium FrauenStudien. Die Abschlussarbeit kann nach Wahl der Studierenden auch "benotet" erbracht werden. Bis spätestens drei Wochen vor Ausgabe der Abschlussarbeit ist eine entsprechende Festlegung vorzunehmen, eine nachträgliche Änderung (benotet - unbenotet) ist ausgeschlossen. Wird die Prüfung benotet erbracht, so wird diese Note nicht für eine Berechnung einer Abschlussnote berücksichtigt.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] | Beratung | 6. | ein oder zwei Semester | Pflicht |
FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] | Bildung und Bildungsarbeit | 6. | ein oder zwei Semester | Pflicht |
FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] | Heterogenität und Inklusion | 6. | ein oder zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.