Modul 31-MM25 Advanced Studies in Business Taxation

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Wird nicht mehr angeboten

Leistungspunkte und Dauer

17 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Am Ende der Ausbildung sollten die Studierenden nicht nur breit angelegte Kenntnisse aus den verschiedenen Bereichen des komplexen Steuerrechts besitzen, sondern darüber hinaus in der Lage sein, die Interdependenzen zwischen Steuerrechtssetzungen und ökonomischen Handlungen einschätzen und bewerten zu können.

Die Praktischen Übungen sollen im fachlichen Kontext des Themenbereichs Schlüsselkompetenzen der Studierenden fördern. Das kann durch Fallstudien, Literaturstudium, Tutorien, Praktika oder didaktische Aufbereitung des Stoffs geschehen.

Lehrinhalte

Methodisch greift die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre auf Verfahren der Rechtswissenschaften (Steuerrechtslehre) und auf formal-theoretische Verfahren der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre zurück. Originär im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre verankerte Analysemethoden finden sich in Steuerbelastungsvergleichen und Veranlagungssimulationen.
In diesem Modul werden den Studierenden vertiefende Kenntnisse im Steuerrecht (rechtsformabhängige Besteuerung, internationale Besteuerung) vermittelt. Darüber hinaus werden die Studierenden mit Fragestellungen zu ökonomischen Wirkungen des Steuerrechts und deren Lösungsansätzen konfrontiert; dies bezieht sich insbesondere auf Wirkungen im Bereich der Rechtsformwahl, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im internationalen Kontext, sowie auf komplexe Zusammenhänge zwischen Besteuerung und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine kritische Auseinandersetzung mit den angewendeten Verfahren sowie mit den präsentierten Lösungsansätzen.

Empfohlene Vorkenntnisse

Als Grundkenntnisse werden die im BA-Studiengang vermittelten Inhalte aus den Bereichen der Steuerarten (Ertrag-, Substanz- und Verkehrssteuern) sowie der steuerlichen Gewinnermittlung vorausgesetzt.

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Die Veranstaltungen "Steuerwirkungslehre" und "Steuerwirkungslehre II" sind obligatorisch. Zudem ist eine weitere der angebotenen Veranstaltungen und die Praktische Übung zu belegen.

Als Modulprüfung wird eine Klausur für "Steuerwirkungslehre" und eine der restlichen Vorlesungen angeboten. Zusätzlich muss im Kolloquium "Steuerwirkungslehre II" eine Hausarbeit abgegeben werden.

Um das forschungsorientierte Arbeiten zu fördern und den Erwerb methodischer und sozialer Kompetenzen zu verstärken und zu bewerten, wird zusätzlich zu der Klausur das Kolloquium "Steuewirkungslehre II" mit einem Portfolio, bestehend aus einer Hausarbeit und Präsentationen abgeprüft.

Modulstruktur: 2 SL, 2 bPr 1

Veranstaltungen

Besteuerung von Unternehmen
Art Vorlesung
Turnus unregelmäßig
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Internationale Besteuerung
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Praktische Übungen
Art Praktikum o. Übung
Turnus Wintersemester oder Sommersemester
Workload5 150 h (30 + 120)
LP 5 [SL]
Spezialgebiete des Steuerrechts
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Steuerwirkungslehre
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Steuerwirkungslehre II
Art Kolloquium
Turnus WiSe
Workload5 120 h (30 + 90)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Praktische Übungen (Praktikum o. Übung)

Die Praktischen Übungen sollen im fachlichen Kontext des Themenbereichs Schlüsselkompetenzen der Studierenden fördern. Das kann durch Fallstudien, Literaturstudium, Tutorien, Praktika oder didaktische Aufbereitung des Stoffs geschehen

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Steuerwirkungslehre II (Kolloquium)

Diskussionsbeiträge im Kolloquium

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Portfolio
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Steuerwirkungslehre II (Kolloquium)
Gewichtung 1
Workload -
LP2 -

ein bis drei Präsentationen (Umfang insgesamt 45-60 Minuten) zu ggf. verschiedenen Themen und schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 15 bis 20 Seiten.
In die Bewertung gehen die Hausarbeit und die Präsentationen jeweils zur Hälfte ein.

Klausur
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 2
Workload -
LP2 -

60- bis 120-minütige Klausur, in der der Teil "Steuerwirkungslehre" verpflichtend und ein weiterer Teil entsprechend der besuchten Vorlesung zu wählen ist. Es erfolgt eine abschließende Gesamtbewertung.
Der Modulverantwortliche bestimmt einen oder mehrere prüfungsberechtigte Personen als Prüfer der Modulteilprüfung.

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot, welches bis zum Sommersemester 2019 angeboten wurde. Genaues kann den Regelungen zur Einstellung eines Profils im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld vom 1. März 2019) entnommen werden.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Sommersemester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Wirtschaftswissenschaften / Master of Science [FsB vom 04.02.2013 mit fünfter Berichtigung vom 15.10.2019 und Änderungen vom 15.10.2013, 28.05.2014, 01.04.2016, 27.07.2018, 01.03.2019, 16.09.2019 und 15.11.2022] 1. o. 2. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftswissenschaften / Master of Science [FsB vom 04.02.2013 mit fünfter Berichtigung vom 15.10.2019 und Änderungen vom 15.10.2013, 28.05.2014, 01.04.2016, 27.07.2018, 01.03.2019, 16.09.2019 und 15.11.2022] Advanced Business Studies 1. o. 2. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.