Modul 30-M-Soz-MA Abschlussmodul

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

30 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Abschlussarbeit bildet mit 28 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Sie dokumentiert und fördert die schließliche Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert.

Lehrinhalte

Die Master-Arbeit stellt den Abschluss des Master-Studiums dar. Das (Forschungs-)Kolloquium soll die Studierenden darin unterstützen, eine ihren Interessen adäquate Abschlussarbeit zu entwerfen und gegebenenfalls im Rahmen von empirischen Untersuchungen zu realisieren.
Die Studierenden sollen bei der Auswahl und Verwertung der einschlägigen Fachliteratur, bei der Methodenauswahl sowie im Schreib- und Präsentationsprozess kritisch begleitet werden.

Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der Abschlussarbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Beratungen mit den Betreuern der Arbeit.

Empfohlene Vorkenntnisse

Erfolgreicher Abschluss der sechs Wahlpflichtmodule.

Notwendige Voraussetzungen

Abschluss des Einführungsmoduls und Module im Umfang von 56 LP

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Abschlusskolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 840h
LP2 28

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung. Die Ausgabe kann jedoch erst erfolgen, wenn das Einführungsmodul und Module im Umfang von 56 LP abgeschlossen wurden. Der Ausgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 70 Seiten. Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden und dort fristgerecht abzugeben.

Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Allgemeines Profil 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Arbeits- und Wirtschaftssoziologie 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Organisationssoziologie 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Politische Soziologie 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Sozialstruktur und soziale Ungleichheit 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Soziologie der globalen Welt 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Soziologische Methoden 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022] Soziologische Theorie 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.