Modul 29-M32UW Umweltwissenschaften Aufbaumodul Umweltrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Sommersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Mittels der Veranstaltungen dieses Moduls erwerben die Studierenden über das bloße juristische Grundlagenwissen hinausgehende Kenntnisse des in erster Linie öffentlich-rechtlich geprägten Umweltrechts. Die Studierenden werden mit der ganzen Vielfalt des umwelt-(verwaltungs-)rechtlichen Spektrums vertraut gemacht. Dies versetzt sie nicht nur in die Lage, die fachliche Kommunikation mit (Umwelt-)Juristen zu führen, sondern ermöglicht ihnen auch selbst, pragmatische Lösungsansätze für die denkbar unterschiedlich gelagerten umweltrechtlichen Probleme zu liefern.
Der Kompetenzerwerb wird im Rahmen einer schriftlichen Prüfung festgestellt. Dabei werden zum einen inhaltlich-umweltrechtliche Fragen abgeprüft. Auf der anderen Seite ermöglicht diese Prüfungsform auch den Nachweis eines Kompetenzerwerbs im Hinblick auf typisch juristische Arbeitstechniken und Denkweisen. Die Studierenden erbringen den Nachweis, in der fachlichen Kommunikation mit (Umwelt-)Juristen deren Argumentation nachvollziehen zu können. Die Prüfung wird veranstaltungsübergreifend von einem der Lehrenden der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen durchgeführt.

Lehrinhalte

In der Vorlesung "Umweltverwaltungsrecht I" werden die Grundprinzipien der Umweltpolitik und ihre Umsetzung in das Umweltrecht behandelt. Funktion und Wirkungsweise des Umweltrechts werden ebenso erläutert wie die immer weiter wachsenden europarechtlichen Einflüsse. Ferner wird die Abgrenzung von Bundes- und Länderkompetenzen im Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsverfahren vermittelt. Dies erfolgt insbesondere exemplarisch anhand des Bund-Länder-Luftreinhalterechts und hier insbesondere im Bezug auf genehmigungsbedürftige bzw. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die Vorlesung "Umweltverwaltungsrecht II" widmet sich materiellrechtlichen Fragestellungen insbesondere im Bereich des Gewässerschutz-, Naturschutz-, Bodenschutz- und Abfallrechts. Sie knüpft damit inhaltlich an die Veranstaltung "Umweltverwaltungsrecht I" an.
Ergänzend wird ein Examinatorium angeboten, welches den Studierenden hilft, die spezifisch juristische Herangehensweise an umweltrechtliche Sachverhalte und die notwendigen Arbeitstechniken einzuüben und zu vertiefen.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Vorausgesetzte Module:
29-M30UW: Umweltwissenschaften Basismodul Verwaltungsrecht

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Examinatorium im Umweltverwaltungsrecht
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Umweltverwaltungsrecht I
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Umweltverwaltungsrecht II
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Klausur
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Klausur mit einer Dauer von mindestens 120 und höchsten 240 Minuten

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 4. zwei Semes­ter Pflicht
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020] 1-Fach (fw) 4. zwei Semes­ter Pflicht
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 28.05.2014, 17.08.2015 und 01.04.2019] 1-Fach (fw) 4. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.