Modul 61-P-PIB-B Praxisfeld Intelligente Bewegung-B

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

In diesem Modul lernen Sie im Projekt bewegungswissenschaftliche Theorien und Modelle hinsichtlich der Praxistauglichkeit in einem exemplarisch ausgewählten Bewegungsfeld einzuschätzen und zu überprüfen. Sie erwerben diagnostische Kompetenzen für den Einsatz von Instrumentarien zur Beurteilung der Leistungsvoraussetzungen in der Sportart und können weitere Rahmenbedingungen abschätzen. Darüber hinaus werden Ihnen grundlegende Kompetenzen für das Anleiten und die Gestaltung von normierten und nicht normierten Sportarten unter den Bedingungen des Freizeit- und Gesundheitssports vermittelt und die eigenen Bewegungserfahrungen erweitert.

Exemplarisch wird in einem der gewählten Seminare eine Sportpraxisprüfung zum Kompetenzbereich "sportmotorisches Können" (Fachpraktische Prüfung) oder in gesundheitsportlichen Bewegungsfeldern zum Kompetenzbereich "Lehren" (Lehrpraktische Prüfung)erbracht. Die Theorieprüfung zum Kompetenzbereich "bewegungstheoretisches, fachspezifisches Wissen" wird exemplarisch in einer für die Sportpraxisprüfung nicht gewählten Veranstaltung erbracht. Nicht in allen im Modul angebotenen Wahlpflichtkursen besteht die Möglichkeit, eine Modulteilprüfung abzulegen.

Lehrinhalte

In diesem Modul werden Ihre Erfahrungen und Kentnisse in verschiedenen Sport- und Bewegungsgfeldern erweitert. Exemplarisch erwerben Sie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Eigenrealisation im Bereich (1) der freizeit- und gesundheitssportrelevanten Bewegungsaktivitäten (z.B. "Aqua-Fitness"; "Krafttraining", "Tai Chi", "Körpertherapie", "Golf; "Baseball", "weiteres Sportspiel"; "Akrobatik" etc.) und erarbeiten sich methodische Kentnisse für deren Vermittlung. In einem Kurs aus dem Bereich (2) Natursportarten (z.B. "Rudern", "Kanu", "Segeln", "Surfen", "Skifahren", "Snowboard", "Radwandern", "Bergwandern") werden im Rahmen einer Exkursion, die verpflichtend ist, auch die besonderen erlebnispädagogischen Möglichkeiten dieser Bewegungsfelder thematisiert. Weiterhin ist der Bereich (3) Kampfsportarten (z.B. "Judo", "Kickboxen", "Selbstverteidigung" etc.) zu studieren. Sie lernen bewegungs- und trainingswissenschaftliche Theorien auf die jeweiligen Praxisfelder zu übertragen.
Im Projekt vertiefen Sie Ihre Bewegungserfahrungen in einen der Bereiche (1), (2) oder (3). Sie lernen bewegungs- und trainingswissenschaftliche Modelle und Theorien auf das ausgewählte Praxisfeld zu übertragen, in dem Sie in einer Praxisstudie konditionelle und/oder technomotorische Leistungsvoraussetzungen durch Entwicklung und Anwendung diagnostischer Verfahren (z.B. motorische Test, Analyse von Gedächtnisstrukuren) untersuchen. Zum vertieften Verständnis der Sportart werden auch ökonomische und organisatorische Rahmenbedingungen in den Blick genommen.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Spätestens zu Studienbeginn der Module 61-P-PIuB und 61-P-PIB-A bzw. 61-P-PIB-B ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem bescheinigt wird, dass die Studentin oder der Student sich den körperlichen Anforderungen eines Sportstudiums unterziehen kann. Das Attest darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.

Erläuterung zu den Modulelementen

Hinweise zur Veranstaltungs- und Prüfungswahl:
In diesem Modul ist nur eine Sportpraxisprüfung zu absolvieren, die entweder eine Lehrpraktische Prüfung oder eine Fachpraktische Prüfung sein kann.
Im Modul muss in jedem der Bereiche (1), (2) und (3) eine Veranstaltung gewählt werden.
In der Veranstaltung, in der die Sportpraxisprüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.

Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
In den Seminaren werden didaktisch-methodische und bewegungstheoretische Aspekte des jeweiligen Sport- und Bewegungsfeldes integrativ vermittelt und ebenso die sportartspezifische Leistungsfähigkeit und Technik geschult. Aus fachlichen und organisatorischen Gründen ist in den Sport-und Bewegungsfeldern eine getrennte Überprüfung der Einzelaspekte des Kompetenzerwerbs (Motorische Kompetenz, Lehrkompetenz, fachspezifisches Wissen) notwendig.

Modulstruktur: 2 SL, 2 bPr 1

Veranstaltungen

Praxiskurs Gesundheits-/Freizeitsport (1) oder Natursport (2) oder Kampfsport und Bewegung (3)
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]
Praxiskurs Gesundheits-/Freizeitsport (1) oder Natursport (2) oder Kampfsport und Bewegung (3)
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]
Projekt der Sportwissenschaft/Exkursion und sportpraktische Vertiefung zu 1, 2, oder 3
Art Projekt o. Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (45 + 75)
LP 4 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Praxiskurs Gesundheits-/Freizeitsport (1) oder Natursport (2) oder Kampfsport und Bewegung (3) (Seminar)

Eine Studienleistung ist eine Aufgabe, die zu Übungszwecken erbracht wird. Solche Aufgaben sind in einem Praxiskurs die Demonstration sportpraktischer Leistungen sowie die Anleitung von Sportgruppen im kleineren Umfang (ca. 10 bis 20 Minuten). Darüber hinaus kann die Anfertigung eines Sitzungsprotokolls oder eines Abstracts von einem kürzeren Text im Umfang von höchstens 1200 Wörtern etc. vorgesehen werden.
Zu den sportpraktischen Leistungen gehören spezielle Techniken und Fähigkeiten sowie sicherheitsrelevante Kenntnisse (z.B. Hilfestellungen und Hilfsgriffe, Aufbau und Sicherung von Gerätearrangements entsprechend der aktuellen Sicherheitserlässe, Rettungstechniken). Diese werden im Rahmen der zu erbringenden Studienleistung in jeder der Sitzungen eingeübt. Der hierauf bezogene Kompetenzerwerb wird somit in jeder Sitzung überprüft. Sie können im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden. Insofern können bei Versäumnissen im Umfang von mehr als 20% der Sitzungen die sportpraktischen Leistungen einschließlich der speziellen Techniken und Fähigkeiten sowie der sicherheitsrelevanten Kenntnisse nicht eingeübt werden. Ein Abweichen von dieser 20 % Regel ist nur aus wichtigen Gründen möglich und erfordert die Klärung im persönlichen Gespräch mit der/dem jeweiligen Lehrenden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Praxiskurs Gesundheits-/Freizeitsport (1) oder Natursport (2) oder Kampfsport und Bewegung (3) (Seminar)

s.o.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Projekt der Sportwissenschaft/Exkursion und sportpraktische Vertiefung zu 1, 2, oder 3 (Projekt o. Seminar)

Eine Studienleistung ist eine Aufgabe, die zu Übungszwecken erbracht wird. Solche Aufgaben können sein, die Demonstration sportpraktischer Leistungen, die Anleitung von Sportgruppen im kleineren Umfang (ca. 30 bis 40 Minuten) und/oder die Anfertigung eines Sitzungsprotokolls oder eines Abstracts von einem kürzeren Text im Umfang von höchstens 2400 Wörtern, die Vorbereitung eines Sitzungsbeitrags oder einer Präsentationen im Umfang von ca 40 Minuten o.ä.
In dem Praxiskurs, welcher für die Sportpraxisprüfung gewählt wird, ist keine Studienleistung erforderlich.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Sportpraxisprüfung (fachpraktisch)
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Eine Sportpraxisprüfung in Form einer Fachpraktischen Prüfung besteht aus der Überprüfung der sportartspezifischen Leistungsfähigkeit und Technik. Es ist entweder eine Fachpraktische oder eine Lehrpraktische Prüfung zu erbringen.

e-Klausur o. Klausur o. mündliche e-Prüfung o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Die Theorieprüfung findet in Form einer Klausur (50 bis 60 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20 bis 30 Minuten) statt.

Sportpraxisprüfung (lehrpraktisch)
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Eine Sportpraxisprüfung in Form einer Lehrpraktischen Prüfung besteht aus der Überprüfung der Planungs- und Lehrkompetenz (ca. 30 Minuten Durchführung einer Lehrprobe mit einer ausgewählten Lerngruppe). Es ist entweder eine Fachpraktische oder eine Lehrpraktische Prüfung zu erbringen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Sportwissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 15.05.2017 mit Berichtigung vom 04.06.2018] 1-Fach (fw) Psychologie und Bewegung 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Sportwissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.10.2012 mit Änderungen vom 02.09.2013, 15.05.2017 und Berichtigung vom 01.06.2017] 1-Fach (fw) Psychologie und Bewegung 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul ist eine automatische Vollständigkeitsprüfung durch das System nicht möglich.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.