Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Abschlussarbeit bildet mit 10 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Außerhalb eines Projektverbandes, wie er in anderen Modulen bestand, werden nun Erfahrungen gemacht mit der Organisation einer größeren Einzelarbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert.
Das Abschlussmodul besteht aus der Bachelorarbeit.
Der Besuch des Kolloquiums ist nicht verbindlich, wird aber dringend empfohlen. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der BA-Arbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Gespräche und Diskussionen mit den Betreuerinnen und Betreuern der Arbeit.
Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und kann zu jedem Thema geschrieben werden, das sich inhaltlich einem der Module des BA-Sozialwissenschaften zuordnen lässt (sowohl den Modulen der fachlichen Basis als auch den Profilmodulen). Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Soziologie ausgegeben und von dieser und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Der oder die Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Eine/r der beiden Prüfer/innen muss Professor/in sein. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen und der Umfang soll ca. 30 Seiten betragen. Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.
Die Module des 1.-4. Semesters sollten abgeschlossen sein.
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Der Besuch eines Kolloquiums wird dringend nahegelegt.
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Bearbeitungszeit in Vollzeit beträgt 8 Wochen. Umfang der Arbeit, ca. 30 Seiten.
Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] | Kernfach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] | Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] | Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) | 6. | ein Semester | Wahlpflicht |
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] | Kernfach (fw) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] | Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 6. | ein Semester | Pflicht |
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] | Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) | 6. | ein Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.