Modul 29-M60NF Strafrecht II

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Sommersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden erlangen Kompetenzen im Bereich der "Delikte gegen die Person". Sie werden dadurch in die Lage versetzt, Fälle aus diesem Teil des Strafrechts selbständig zu lösen. Ferner erhalten die Studierende Einblicke in die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und erlernen die Grundzüge der Kriminalwissenschaft und der Sanktionenlehre.
Der Kompetenzerwerb erfolgt durch die Teilnahme an einer der in den Veranstaltungen des Moduls angebotenen Prüfungsleistungen. Soweit dies im Rahmen einer Klausur erfolgt, stellen sie ihre Falllösungkompetenz im Bezug auf den strafrechtlichen Schutz von Individualrechtsgütern unter Beweis. Dabei wenden sie ihre methodischen Fähigkeiten der spezifisch strafrechtlichen Darstellung einer Falllösung ebenso an wie ihre materiell-rechtlichen Kenntnisse über die behandelten Delikte. Sofern die Prüfungsleistung im Zusammenhang mit einem kriminalwissenschaftlichen Seminar erbracht wird, werden auch Kompetenzen der mündlichen Darstellung und der Diskussion der zuvor im Eigenstudium und unter Anwendung der juristischen Recherchetechniken erarbeiteten Ergebnisse angesprochen.

Lehrinhalte

In der Vorlesung "Sonstige Delikte" werden ausgewählte Delikte aus den Bereichen der Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit behandelt. Die Veranstaltung knüpft an den Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil an.
Gegenstand der Vorlesung "Jugendstrafrecht" sind die Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse. Behandelt werden insbesondere Alters- und Reifestufen, Strafmündigkeit, Rechtsfolgen im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren. Besondere Beachtung finden der Erziehungsgrundsatz, Möglichkeiten jugendstrafrechtlicher Interventionen, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendstrafvollzug und Maßnahmen der Jugendhilfe, KJHG.
Gegenstand der Vorlesung "Grundlagen der Kriminologie" sind die Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität. Behandelt werden die Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, der aktuelle Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und soziale Reaktionen auf Kriminalität. Es geht weiter um Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen.
Ergänzend werden ggf. durch die Fakultät weitere Veranstaltungen mit kriminalwissenschaftlichen Inhalten angeboten, die rechtzeitig im eKVV angekündigt werden.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M20NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Veranstaltung I
Art Seminar o. Tutorium o. Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen "Strafrecht - Sonstige Delikte", "Tutorium zum Strafrecht - Sonstige Delikte", "Grundlagen der Kriminologie" sowie "Jugendstrafrecht" angeboten. Weitere freigegebene Veranstaltungen werden ggf. rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.

Veranstaltung II
Art Seminar o. Tutorium o. Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen "Strafrecht - Sonstige Delikte", "Tutorium zum Strafrecht - Sonstige Delikte", "Grundlagen der Kriminologie" sowie "Jugendstrafrecht" angeboten. Weitere freigegebene Veranstaltungen werden ggf. rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.

Veranstaltung III
Art Seminar o. Tutorium o. Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen "Strafrecht - Sonstige Delikte", "Tutorium zum Strafrecht - Sonstige Delikte", "Grundlagen der Kriminologie" sowie "Jugendstrafrecht" angeboten. Weitere freigegebene Veranstaltungen werden ggf. rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.


Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen
  • Referate mit einer Dauer von 15 bis 25 Minuten mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von 18-30 Seiten. Wird die Leistung in einer Seminarveranstaltung erbracht, so geht auch die Beteiligung an der Diskussion mit in die Prüfungsbewertung ein.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

In welcher Veranstaltung eine Modulprüfung angeboten wird, ist dem ekVV zu entnehmen. Die oder der jeweilige Lehrende der Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Weitere Hinweise

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.