Modul 29-M53NF Handels- und Gesellschaftsrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Den Studierenden soll die Möglichkeit gegeben werden, erste unternehmensrechtliche Kenntnisse, die für wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Berufe von großer Bedeutung sind, zu sammeln. In der Veranstaltung "Handels- und Gesellschaftsrecht" erlernen die Studierenden die Begrifflichkeiten und die Grundstrukturen dieser Rechtsgebiete. Durch Wortbeiträge in den Veranstaltungen können die Studierenden ihre rhetorischen Fähigkeiten trainieren. In weiteren Veranstaltungen lernen die Studierenden verschiedene Rechtsbereiche im wirtschaftlichen Kontext kennen und erkennen die Zusammenhänge und Verflechtungen unterschiedlicher Fragestellungen.

Im Rahmen der Prüfungsleistung zeigen die Studierenden bei der Bearbeitung eines unbekannten Falls aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dass sie aufgrund ihrer inhaltlichen und methodischen Kompetenzen in der Lage sind, einen unbekannten Fall rechtlich überzeugend zu lösen und ihre Lösung darzustellen.

Lehrinhalte

Die Veranstaltung "Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht" vermittelt die Grundlagen dieser Rechtsgebiete. Die Vorlesung stellt die Leitprinzipien und wichtigsten Instrumente des "Sonderprivatrechts der Kaufleute" dar und vermittelt die grundlegenden Regeln zum Recht der Offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Näher erörtert werden zudem das Recht der Handelsgeschäfte sowie ausgewählte rechtsformübergreifende Probleme des Personengesellschaftsrechts. Außerdem wird in die Grundlagen des GmbH-Rechts eingeführt. Die weiteren Veranstaltungen bieten u.a. anhand von paradigmatischen Fällen eine Orientierungshilfe in den von ihnen behandelten Rechtsgebieten. Hierzu können die Studierenden Veranstaltungen zum Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht und Kartellrecht belegen, soweit diese angeboten werden.
Dieses Angebot wird teilweise durch weitere Veranstaltungen ergänzt. Die für das Modul freigegebenen Veranstaltungen werden rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M10NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Handels- und Gesellschaftsrecht
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4 [Pr]
Veranstaltung II
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel werden die Veranstaltungen Lauterkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Patenrecht und Kartellrecht angeboten. Dieses Angebot wird teilweise durch weitere Veranstaltungen ergänzt. Die für das Modul freigegebenen Veranstaltungen werden rechtzeitig im eKVV bekanntgegeben.


Prüfungen

Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Handels- und Gesellschaftsrecht (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer. Den genauen Umfang legt der jeweilige Lehrende fest.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Weitere Hinweise

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.