Modul 29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Es sollen erste grundlegende Kenntnisse im Staatsrecht und die Technik der Falllösung vermittelt werden. Die Studierenden lernen die Funktionen der Staatsorgane kennen und wie Konflikte dieser Organe untereinander vor dem Verfassungsgericht zu behandeln sind. Außerdem wird die Durchsetzung der einzelnen Grundrechte in Form der Individualverfassungsbeschwerde behandelt.
Im Rahmen der Prüfungsleistung weisen die Studierenden nach, dass sie die spezifische Methodik der verfassungsrechtlichen Falllösung beherrschen. Gegenstand der Prüfung sind einfache unbekannte Fälle aus dem gewählten Lehrgebiet. Die Studierenden erbringen den Nachweis, aufgrund des erworbenen Transferwissens solche Sachverhalte rechtlich überzeugend lösen zu können.

Lehrinhalte

Die Studierenden entscheiden sich für die Veranstaltung "Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht" oder die Veranstaltung "Staatsrecht II - Grundrechte".
Die Vorlesung "Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht" behandelt die grundlegenden Verfassungsprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundestag, Republik) sowie das Recht der Organisation des Staates und des Handelns seiner Organe. Die Veranstaltung "Staatsrecht II - Grundrechte" beinhaltet die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte. Nach einer allgemeinen Einführung in das deutsche und europäische Verfassungsrecht, die Normhierarchie und die Grundsätze des Grundgesetzes behandelt sie zunächst die allgemeinen Grundrechtslehren und sodann die einzelnen Grundrechte.
Begleitend zu der jeweils gewählten Veranstaltung wird ein Tutorium zum Erlernen der spezifischen Falllösungstechnik angeboten.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Tutorium zur Vorlesung Staatsrecht
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Es ist das Tutorium zu der jeweiligen Vorlesungsveranstaltung (Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht oder Staatsrecht II - Grundrechte) zu besuchen.

Veranstaltung Staatsrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4 [Pr]

Die Studierenden entscheiden sich für die im Wintersemester angebotene Veranstaltung Staatsrecht I- Staatsorganisationsrecht oder die im Sommersemester angebotene Veranstaltung Staatsrecht II - Grundrechte.


Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Veranstaltung Staatsrecht (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Nach Wahl der Studierenden:

  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Den genauen Umfang legt der jeweilige Lehrende fest.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Organisation und Verbände 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 3. o. 4. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.