Modul 29-M70NF Öffentliches Recht II - Polizei- und Ordnungsrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Veranstaltung "Verwaltungsprozessrecht" dient dazu, den Studierenden zu vermitteln, wie Widerspruchsverfahren und die wichtigsten Klagearten vor dem Verwaltungsgericht zu behandeln sind. Veranstaltung "Polizei- und Ordnungsrecht" gibt einen Einblick in die einschlägigen Vorschriften des Bundes- und Landesrechts. Sie vermittelt die Kenntnis von konkreten Anwendungsmöglichkeiten und -Problemen sowohl des Verfassungs- wie auch des Allgemeinen Verwaltungsrechts (Verwaltungsrecht I). Dabei liegt ein zentrales Augenmerk auf der Vermittlung verwaltungsrechtlicher Arbeits- und Darstellungstechniken.
Die so erworbenen Kompetenzen stellen die Studierenden im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Falllösung unter Beweis. Neben den inhaltlichen Fragen, liegt das Augenmerk bei der Prüfung auf dem Kompetenzerwerb hinsichtlich der spezifisch verwaltungsrechtlichen Darstellungstechniken.

Lehrinhalte

In der Vorlesung "Verwaltungsprozessrecht" werden Grundfragen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Deutschland behandelt. Dies umfasst Geschichte, Aufbau und Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Verwaltungsrechtsschutzes sowie den Verwaltungsprozess nach der VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Hier geht es um Klage- und Antragsarten sowie um Verfahrensgrundsätze. Die Vorlesung geht auch auf die Europäisierung des Verwaltungsprozessrechts ein.
Die Veranstaltung "Polizei- und Ordnungsrecht behandelt folgende Fragestellungen:

  • Aufgaben der Polizei
  • Befugnisse der Polizei
  • Berechtigte und Verpflichtete des Polizei- und Ordnungsrechts,
  • Vollstreckungs-, Entschädigungs- und Rechtsschutzfragen im Verhältnis von Bürger und Polizei.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M30NF bzw. 29-M31NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Fallübungen zum Polizei- und Ordnungsrecht
Art Tutorium
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Polizei- und Ordnungsrecht
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Verwaltungsprozessrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Sie kann nach Wahl der Studierenden in einer der Vorlesungsveranstaltungen "Verwaltungsrecht II (VwGO)" oder "Polizei- und Ordnungsrecht" abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Organisation und Verbände 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.