Modul 29-M52NF Arbeitsrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden erlangen und vertiefen ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht. Neben den Grundlagen des Individualarbeitsrechts werden auch Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts vermittelt. Zudem werden grundlegende Kenntnisse im Sozialrecht erlangt.
In der Prüfungsleistung des Moduls zeigen die Studierenden, dass sie ein konkretes Fallbeispiel mit einem individualarbeitsrechtlichen Schwerpunkt selbständig und unter Anwendung der juristischen Methodik lösen und ihre Lösung darstellen können. Aufgrund der ausgebildeten Transferkompetenzen können sie sich unbekannte Sachverhalte erschließen und rechtlich vertretbar lösen.

Lehrinhalte

Der Grundkurs Arbeitsrecht befasst sich mit der Geschichte und den Rechtsquellen des Arbeitsrechts, dem Begriff des Arbeitnehmers, den Mängeln beim Abschluss des Arbeitsvertrages, den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, den Leistungsstörungen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag und Kündigung, befristeten Arbeitsverhältnissen, Zeugnis und dem Betriebsübergang.
Im Rahmen des Tutorials Arbeitsrecht sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, einfache Fälle des Arbeitsrechts selbständig zu lösen.
Der Ergänzungskurs Arbeits- und Sozialrecht beinhaltet im Rahmen des sozialrechtlichen Abschnitts die geschichtliche Entwicklung des Sozialversicherungsrechts, seine verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die öffentlich- rechtlich gestalteten Vorsorgen gegen die Risiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit und Alter. Zudem werden das Recht der "Grundsicherung" und das Arbeitslosengeld II besprochen. Der arbeitsrechtliche Abschnitt umfasst einen Einblick in das Betriebsverfassungsrecht, welches die Aufgaben und die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder sowie die Beteiligungsrechten des Betriebsrates beinhaltet, und beschäftigt sich mit dem Koalitions- und Tarifvertragsrechts (Abschluss, Inhalt, Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen).

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M10NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Ergänzungskurs Arbeits- und Sozialrecht für BA-Nebenfachstudierende
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Grundkurs Arbeitsrecht
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 90 h (45 + 45)
LP 3 [Pr]
Tutorial Arbeitsrecht für BA-Nebenfach-Studierende
Art Tutorium
Turnus SoSe
Workload5 30 h (15 + 15)
LP 1

Prüfungen

Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Grundkurs Arbeitsrecht (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer. Den genauen Umfang legt der jeweilige Lehrende fest.
  • mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten

Weitere Hinweise

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Individueller Ergänzungsbereich – Themenbereiche / Individuelle Ergänzung im Bachelor [] Diversität/Inklusion Übergreifend 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Organisation und Verbände 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.