Modul 29-M51NF_ver1 Familien- und Erbrecht

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Wird nicht mehr angeboten

Neuere Version dieses Moduls

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sein, einfache Fälle aus den Gebieten des Familien- und Erbrechts selbständig lösen zu können. Insbesondere lernen die Studierenden, wie das Erbrecht mit den anderen Büchern des BGB verzahnt ist. Hierbei ist wichtig, dass die Studierenden das zuvor in den anderen privatrechtlichen Modulen angeeignete Wissen abstrahieren und nun auf die speziellen erb- und familienrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der privatrechtlichen Methodik anwenden. Diese Transferleistung ist auch Bestandteil der Prüfungsleistung des Moduls. In der Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" lernen die Studierenden, Konflikte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht sachgerecht zu lösen.

Lehrinhalte

Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden (Sachenrecht). Darüber hinaus wird insbesondere ein erster Überblick über das Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft), Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht) Vormundschaft und Betreuung und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts und des Erbschaftsteuerrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt.
Die Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Eltern, Lehrern und Schülern.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M10NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Es wird der "Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht" und der "Grundkurs BGB Sachenrecht" belegt und eine weitere Veranstaltung des Moduls nach Wahl der Studierenden.
Der Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht wird ab dem Sommersemester 2020 in getrennten zweistündigen Veranstaltungen angeboten. Der Grundkurs Sachenrecht wird ab dem Sommersemester 2020 im Umfang von 4 Stunden angeboten.
Der bisherige Umfang des Grundkurses Sachenrecht ist zukünftig Bestandteil der ersten Hälfte des Semesters.
Für Studierende dieses Moduls werden gesonderte Prüfungen angeboten, die sich auf den Prüfungsstoff dieses Moduls beschränken.

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Grundkurs Anteil Familienrecht: Studium kann nur im Sommersemester aufgenommen werden.
Grundkurs Anteil Erbrecht: Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Grundkurs BGB Sachenrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III: Einführung in das Schulrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III: Tutorium
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

In der Regel wird ein Tutorium zum Grundkurs BGB Sachenrecht angeboten.


Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen
  • Mündliche Prüfung im Umfang von 15-20 Minuten

Sie kann nach Wahl der Studierenden in einer der Vorlesungsveranstaltungen des Moduls abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Weitere Hinweise

Es wird auf § 12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

Bei dieser Version des Moduls handelt es sich um ein eingestelltes Angebot, sie wurde bis maximal Wintersemester 2019/2020 vorgehalten. Eine aktualisierte Version dieses Moduls gilt seit dem Sommersemester 2020.
Bisheriger Turnus des Moduls war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 5. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.