Modul 29-M1NF_ver1 Methoden und Grundlagen/Falllösungstraining im Privatrecht

Achtung: Auf dieser Seite wird ein eingestelltes Modulangebot angezeigt.

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Wird nicht mehr angeboten

Neuere Version dieses Moduls

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls haben die Studierenden methodische Grundlagenkenntnisse des Rechts erlangt. Die Studierenden erlangen erste Kenntnisse in der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens. Die Grundlagenveranstaltungen helfen, unser heutiges Rechtssystem zu verstehen. Zudem erlernen die Studierenden die spezifisch privatrechtliche Technik der Fallbearbeitung.
In der Modulprüfung stellen die Studierenden unter Beweis, dass sie die historischen, philosophischen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen des Rechts und seine Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben verstanden haben. Ebenso weisen sie den Erwerb von Methodenkompetenzen nach. Dies umfasst auch die Fähigkeiten der mündlichen Präsentation, sofern die Prüfungsleistung im Rahmen einer Seminarveranstaltung erbracht wird.

Lehrinhalte

Das Modul "Methoden und Grundlagen/Falllösungstraining im Privatrecht" beinhaltet zunächst Methoden- und Grundlagenveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Es werden geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt und Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit vermittelt.
Die Veranstaltung "Falllösungstraining im Privatrecht" führt in die spezifisch privatrechtlichen Arbeitsmethoden und die für die spezielleren Gebiete übergreifend geltenden Arbeitstechniken des Privatrechts ein.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Falllösungstraining im Privatrecht
Art Übung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Methoden und Grundlagen I
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Die Studierenden können aus einer Vielzahl von Veranstaltungen wählen, die durch die Fakultät rechtzeitig angekündigt werden. Regelmäßig werden die Veranstaltungen "Historische Grundlagen des Privatrechts", "Historische Grundlagen des Strafrechts", "Rechts- und Verfassungsgeschichte", "Rechtsphilosophie" und "Rechtssoziologie" angeboten.

Methoden und Grundlagen II
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [Pr]

Die Studierenden können aus einer Vielzahl von Veranstaltungen wählen, die durch die Fakultät rechtzeitig angekündigt werden. Regelmäßig werden die Veranstaltungen "Historische Grundlagen des Privatrechts", "Historische Grundlagen des Strafrechts", "Rechts- und Verfassungsgeschichte", "Rechtsphilosophie" und "Rechtssoziologie" angeboten.


Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Methoden und Grundlagen II (Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen

-Referate mit einer Dauer von 15-25 Minuten mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von 18-30 Seiten. Wird die Leistung in einer Seminarveranstaltung erbracht, so geht auch die Beteiligung an der Diskussion mit die Prüfungsbewertung ein.
-Über die Art sowie den konkreten Umfang der angebotenen Prüfungsleistung entscheidet der Veranstalter.

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal zum Wintersemester 2016/17 vorgehalten. Eine aktualisierte Version dieses Moduls (Kürzel 29-M1NF) gilt seit dem Sommersemester 2014.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 1. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Industrie-Management 1. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Organisation und Verbände 1. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 1. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.