Modul 29-M10RM_ver1 Strafrecht I

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Auslaufendes Angebot

Neuere Version dieses Moduls

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Das Modul soll grundlegende Kenntnisse im Strafrecht und hier insbesondere im Allgemeinen Teil und im Hinblick auf Straftaten gegen die Person vermitteln. Dabei werden sowohl dogmatische Strukturen als auch die praktischen Subsumtionsmethoden vorgestellt. Das Ziel der Veranstaltung Strafverfahrensrecht - Grundlagen besteht darin, den Studierenden einen konzentrierten Einblick in das Recht und die Praxis des Strafverfahrens zu geben. Sie sollen in die Lage versetzt werden, systematisch an einen einfachen strafrechtlichen Fall heranzugehen und diesen in seinen Grundzügen zu lösen. Dies stellen sie in der Modulprüfung unter Beweis.

Lehrinhalte

Thema der Vorlesung "Strafrecht Allgemeiner Teil I" sind die allgemeinen Lehren des Strafrechts, d.h. die verschiedenen Begehungsweisen der Straftat (Vorsatz/Fahrlässigkeit, Vollendung/Versuch, Tun/Unterlassen) und die verschiedenen Stufen des Straftatbegriffs (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld). Es werden die dogmatischen Konzeptionen in ihrer systematischen, ideellen und praktischen Bedeutung vermittelt und die Studierenden in das klassische Fallrepertoire eingeführt. In der Veranstaltung "Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil II/Delikte gegen die Person" werden die Kenntnisse zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vervollständigt und darüber hinaus die einzelnen Straftatbestände des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches vorgestellt, die strafbares Verhalten sanktionieren, welches sich gegen Leib, Leben und Ehre von Menschen richtet.
Zu beiden Vorlesungsveranstaltungen ist ein Tutorium zu besuchen, in dem die spezifisch strafrechtliche Technik der Fallbearbeitung vermittelt wird.
In der Vorlesung zum Strafverfahrensrecht werden die Grundlagen des Strafprozessrechts vermittelt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 2 / Delikte gegen die Person
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4
Strafverfahrensrecht - Grundlagen
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Tutorium zum Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Tutorium zum Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 2 / Delikte gegen die Person
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 90h
LP2 3
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.

Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.
Eine der Prüfungsleistungen der Module 29-M1RM, 29-M2RM, 29-M3RM, 29-M10-RM, 29-M20RM ist in Form einer Hausarbeit zu erbringen.

Weitere Hinweise

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.