Modul 29-M21RM Öffentliches Recht II

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden lernen die spezifischen Besonderheiten des Verwaltungshandelns in Deutschland kennen. Sie werden in die Lage versetzt, einfache Fälle des Verwaltungsrechts systematisch aufzubereiten und einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Dies stellen sie auch im Rahmen der Modulprüfung unter Beweis.

Lehrinhalte

Die Veranstaltung Verwaltungsrecht I führt in die Besonderheiten des Verwaltungsrechts ein und behandelt dessen Grundlagen und Grundbegriffe. Das Verwaltungsrecht steht an der Schnittstelle von Staat und Bürger, was den Reiz dieser Rechtsmaterie ausmacht. Zentrale Inhalte des Verfassungs- und Europarechts aber auch des Völkerrechts werden erst durch Verwaltungsrecht konkret. Ausgehend von der Frage der Abgrenzung des Verwaltungsrechts insbesondere von privatrechtlichem Handeln des Staates, werden die Handlungs- und Entscheidungsformen des Staates und die verschiedenen Entscheidungsebenen vorgestellt. In der Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht werden konkrete Beispiele für Verwaltungshandeln anhand eines ausgewählten Rechtsgebietes des besonderen Verwaltungsrechts vorgestellt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Polizei- und Ordnungsrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Verwaltungsrecht I
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.
Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.