Modul 29-M11RM Strafrecht II

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Dieses Modul rundet die Grundausbildung im Strafrecht ab, indem es den Überblick über den allgemeinen und den besonderen Teil des Strafrechts vervollständigt. Die Studierenden sind nun in der Lage, durch systematische Analyse und Aufbereitung eines Falles dessen strafrechtliche Relevanz festzustellen und ihn zu lösen. Das Modul vermittelt dabei die wirtschaftsstrafrechtlichen Grundlagen, da die hier besprochenen Delikte auch im Rahmen wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte geprüft werden. In der Modulprüfung zeigen die Studierenden, dass sie die Technik der strafrechtlichen Falllösung im Bezug auf die behandelten Delikte beherrschen.

Lehrinhalte

In der Veranstaltung Grundkurs Strafrecht - Delikte gegen das Vermögen werden Eigentums- und Vermögensdelikte vorgestellt. Dabei konzentriert sich die Vorlesung auf die klassischen Straftatbestände: Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung und Untreue. Besonderes Augenmerk wird auf die teilweise schwierige Abgrenzung der Wegnahme- und Vermögensverfügungsdelikte gelegt. Im Rahmen der Vorlesung werden neben systematischen Darstellungen auch die Besonderheiten des straftatsystematischen Aufbaus besprochen. In der Vorlesung Strafrecht - sonstige Delikte werden die Straftatbestände behandelt, die bislang in den strafrechtlichen Veranstaltungen nicht thematisiert wurden. Das sind vor allem die Urkundendelikte, aber auch die Straßenverkehrsdelikte mit Verkehrsunfallflucht, die Beleidigungsdelikte und die Bestechungstatbestände.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M10RM

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs Strafrecht - Delikte gegen das Vermögen
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4
Grundkurs Strafrecht - Sonstige Delikte
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.
Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.