Modul 29-M2RM_ver1 Privatrecht II

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Auslaufendes Angebot

Neuere Version dieses Moduls

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Neben der Vermittlung des inhaltlichen Wissens zu den behandelten Rechtsgebieten wird die Falllösungskompetenz der Studierenden aufbauend auf den im Modul 29-M1RM erworbenen Kenntnissen vertieft. Neben der Fähigkeit zur Reproduktion des bereits erworbenen Wissens sollen die Studierenden mit der Transferleistung des Herangehens auch an unbekannte Sachverhalte und Rechtsfragen vertraut gemacht werden.
Den Kompetenzerwerb im Bezug auf diese Fähigkeiten weisen die Studierenden im Rahmen der Prüfungsleistung nach.

Lehrinhalte

Inhaltlich auf dem Modul 1 aufbauend deckt dieses Modul in einer Veranstaltung den allgemeinen Teil des Schuldrechts (§§ 241-432 BGB, Recht der Leistungsstörungen: Pflichtverletzung, Unmöglichkeit, Verzug, Rücktritt) sowie die vertraglichen Schuldverhältnisse (der im BGB geregelten Verträge, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Bürgschaft, Darlehen; moderne Vertragstypen wie Leasing und Factoring) ab. Die Veranstaltung schafft damit einen Überblick über einen wesentlichen Teil des deutschen Schuldrechts als zentralem Bestandteil des deutschen Zivilrechts nebst seinen europarechtlichen Bezügen.
Zu der Vorlesungsveranstaltung ist ein begleitendes Tutorium zu besuchen, in welchem die in Modul 1 - Privatrecht I erworbenen Fähigkeiten der Falllösung anhand von Fällen zum allgemeinen Schuldrecht und den vertraglichen Schuldverhältnissen vertieft werden.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M1RM

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil/Vertragliche Schuldverhältnisse
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 180 h (90 + 90)
LP 6 [Pr]
Tutorium zum Grundkurs BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil/Vertragliche Schuldverhältnisse
Art Tutorium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Gewichtung 1
Workload 60h
LP2 2
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.

Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.
Eine der Prüfungsleistungen der Module 29-M1RM, 29-M2RM, 29-M3RM, 29-M10-RM, 29-M20RM ist in Form einer Hausarbeit zu erbringen.

Weitere Hinweise

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 2. ein Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 2. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.