Modul 29-M20RM Öffentliches Recht I

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Durch die Kombination aus Vorlesungen und Tutorium sollen erste grundlegende Kenntnisse im deutschen Verfassungsrecht und in der spezifischen Technik der Falllösung vermittelt werden. Die Studierenden lernen die Funktionen der Staatsorgane kennen und wie Konflikte dieser Organe untereinander vor dem Verfassungsgericht zu behandeln sind. Außerdem wird die Durchsetzung der einzelnen Grundrechte in Form der Individualverfassungsbeschwerde behandelt, so dass die Studierenden derartige Fallgestaltungen selbständig lösen können. Dies stellen sie im Rahmen der Modulprüfung unter Beweis.

Lehrinhalte

Die Vorlesung Staatsorganisationrecht behandelt die grundlegenden Verfassungsprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundestaat, Republik) sowie das Recht der Organisation des Staates und des Handelns seiner Organe. Die Vorlesung Grundrechte befasst sich mit den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten. Nach einer allgemeinen Einführung in das deutsche und europäische Verfassungsrecht, die Normenhierarchie und die Grundsätze des Grundgesetzes behandelt sie zunächst die allgemeinen Grundrechtslehren und sodann die einzelnen Grundrechte.
Durch die Zusammenfassung der beiden Veranstaltungen in einem Modul ist eine Behandlung der Grundzüge des gesamten deutschen Verfassungsrechts möglich. Zu beiden Vorlesungsveranstaltungen ist ein Tutorium zu besuchen, in dem die spezifisch verfassungsrechtliche Technik der Fallbearbeitung vermittelt wird.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4
Staatsrecht II - Grundrechte
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4
Tutorium zur Veranstaltung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht
Art Tutorium
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Tutorium zur Veranstaltung Staatsrecht II - Grundrechte
Art Tutorium
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 90h
LP2 3
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.

Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.
Eine der Prüfungsleistungen der Module 29-M1RM, 29-M2RM, 29-M3RM(_a), 29-M10-RM, 29-M20RM ist in Form einer Hausarbeit zu erbringen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) 1. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.