Modul 30-M6 Praktikum

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Das Modul soll erste Einblicke in Qualifikationsanforderungen, Arbeitsinhalte, Berufschancen und Arbeitsbedingungen der in Frage kommenden Berufsfelder geben und den Studierenden eine Grundlage für ihre weiteren Studien- und Berufsplanungen vermitteln. Die Analyse verschiedener Berufsfelder gibt einen Einblick in die spezifischen Anforderungen soziologischer und sozialwissenschaftlicher und politikwissenschaftlicher Praxisbereiche und motiviert die Studierenden, aktiv ihr Qualifikationsprofil und ihre professionelle Kompetenz zu entwickeln. Die Herausbildung solcher Selbststeuerungskompetenzen ist für Studierende der Soziologie, der Sozialwissenschaften und der Politikwissenschaften, die sich durch eine nur lose Kopplung zwischen universitärem Studium und Berufspraxis auszeichnen, von besonderer Relevanz. Der Praktikumsbericht soll einerseits auf die Strukturen der jeweiligen Praxisfelder eingehen, andererseits die Anwendungsbedingungen soziologischen, sozialwissenschaftlichen oder politikwissenschaftlichen Wissens reflektieren.

Lehrinhalte

Das Praktikum wird in einschlägigen sozialwissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern, z.B. in Unternehmen, Verwaltungen, Einrichtungen der Sozialen Hilfe, Parteien, Verbänden, internationalen Organisationen, eingetragenen Vereinen etc. absolviert.
Vor oder während des Studiums ausgeübte Erwerbsarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten können auf Antrag an das Praktikumsbüro anerkannt werden, soweit diese Tätigkeiten den Regelungen des Praktikums entsprechen und ein Tätigkeitsbericht vorgelegt wird. Die Anerkennung von Erwerbsarbeit oder ehrenamtlicher Tätigkeit als Praktikum ersetzt nicht die Teilnahme an der Praktikumsbegleitveranstaltung und die Erbringung der entsprechenden Modulprüfung. Die Praktikumsbegleitveranstaltung dient der Information über Praxisfelder oder der Vorbereitung oder Reflexion des Praktikums.
Die Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen und die Anbahnung des Kontakts gehören zu den praktikumsbezogenen Anforderungen an Studierende; das Praktikumsbüro der Fakultät ist dabei jedoch gern unterstützend behilflich. Das Praktikum wird von einem Lehrenden/einer Lehrenden der Fakultät betreut, der/die als Mentor/in von den Studierenden gewählt wird. Generell kann jeder/jede prüfungsberechtigte Lehrende der Fakultät als Mentor/Mentorin gewählt werden. Zur Betreuung des Praktikums durch die Mentorin bzw. den Mentor gehören insbesondere die Absprache über Aufgaben, die in der Praktikumseinrichtung nach Abstimmung mit dieser abzuwickeln sind, sowie ein abschließendes Gespräch.

Beim Praktikum sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Für das Praktikum kann jederzeit auf die Hilfestellung des Praktikumsbüros, aber auch auf individuelle Betreuung durch Lehrende zurückgegriffen werden.
  2. Das Praktikum muss spätestens bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul anerkannt sein, wobei für das Verfahren mit einer Dauer von bis zu drei Wochen zu rechnen ist.
  3. Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungsverhältnis zwischen einer oder einem Studierenden und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums und den Anforderungen an die Praktikumseinrichtung entsprechen. Das Praktikumsverhältnis soll durch einen schriftlichen Praktikumsvertrag begründet werden. Die Betriebsordnung bzw. die Ordnung der jeweiligen Einrichtung gilt für die Praktikantin oder den Praktikanten uneingeschränkt.
  4. Der Mentor oder die Mentorin ist für die Beurteilung des Praktikumsberichtes verantwortlich. Der Praktikumsbericht kann durch den Mentor oder die Mentorin zurückgewiesen werden, wenn die Anforderungen nicht erfüllt worden sind.
  5. Im Praktikumsbüro der Fakultät sind zum Nachweis des Praktikums folgende Unterlagen einzureichen: Eine Bescheinigung der beschäftigenden Einrichtung, in welcher der Zeitpunkt des Praktikums, die Dauer und die Art der ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt werden; ein durch den Mentor oder die Mentorin ausgefüllter Schein (Kopien gibt es beim Praktikumsbüro, digitale Vorlagen im Netz und eine Kopie des Praktikumsberichtes, der bei gegebener Einverständniserklärung im Praktikumsbüro zur Einsicht archiviert wird.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 uPr 1

Veranstaltungen

Praktikum
Art Praktikum
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 240 h (240 + 0)
LP 8

Das Praktikum dauert mindestens 6 Wochen. Die Fakultät empfiehlt aber eine Mindestdauer von 8 Wochen.

Praktikumsbegleitveranstaltung
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 30 h (15 + 15)
LP 1

Prüfungen

Bericht
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload 30h
LP2 1

Praktikumsbericht im Umfang von ca. 8-10 Seiten. Der Praktikumsbericht soll im Rahmen des Praktikums fertiggestellt werden.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Individueller Ergänzungsbereich – Themenbereiche / Individuelle Ergänzung im Bachelor [] Berufsfeld Fachliche und praktische Erfahrungen 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht
Politikwissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit den Änderungen vom 17.03.2014 und 01.03.2016] Kernfach (fw) 5. ein Semes­ter Pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Kernfach (fw) 4. ein Semes­ter Pflicht
Sozialwissenschaften / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Kernfach (fw) 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit der Änderungen vom 17.03.2014 und 15.09.2023] 1-Fach (fw) 4. ein Semes­ter Pflicht
Soziologie / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit der Änderungen vom 17.03.2014 und 15.09.2023] Kernfach (fw) 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.