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Wird nicht mehr angeboten
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Ziel dieses Moduls ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse in einem Praxiskontext anzuwenden, der einen der im Studium angebotenen Schwerpunkte repräsentiert. Die Studierenden lernen hierüber die Strukturen und Aufgaben eines konkreten Praxisfeldes näher kennen und sind in der Lage, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Praxisfeld - unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der jeweiligen Praxiseinrichtung - einzusetzen und zu erproben. Anders als in den Pflichtpraktika, in denen aufgrund der Zeitdauer die assistierende Praxis im Vordergrund steht, steht im Praxissemester die konzipierende bzw. forschende Praxis im Vordergrund: Die Studierenden entwickeln entweder eine Forschungsfrage, die sie in Praxiseinrichtungen der Gesundheitskommunikation bearbeiten oder sie erarbeiten ein wissenschaftlich fundiertes Konzept, das im Rahmen des Praktikums implementiert und/oder evaluiert wird. Das Praxissemester ermöglicht dadurch, im Rahmen eines längeren Praxiskontaktes die eigenständige Umsetzung einer Forschungsfrage in die Praxis bzw. die Entwicklung praxistauglicher Konzepte und soll eine Einmündung in das Berufsfeld der Gesundheitskommunikation erleichtern.
Es werden zwei verschiedene Praktikumsformen unterschieden:
Für beide Praktikumsformen gilt, dass die Studierenden wissenschaftlich fundiert und durch die Betreuung der Fakultät abgesichert eigenständig arbeiten und sich mit den Rahmenbedingungen - anders als z.B. bei den Praxisprojekten - selbstständig auseinander setzen müssen. Während in den Praxisprojekten Erfahrungen mit Gruppenarbeiten gesammelt und vertieft werden, steht im Praxissemester das selbständige Arbeiten im Vordergrund.
Die Studierenden werden durch eine Lehrveranstaltung (Blockseminar) zu Beginn des Praxissemesters auf die Praxistätigkeit vorbereitet (Klärung der Forschungs- bzw. Entwicklungsfrage, der Rahmenbedingungen des Praktikumsgebers, der methodischen Umsetzung). Während des Praxissemesters werden die Studierenden durch eine Lehrveranstaltung begleitet (Präsenzveranstaltung oder Online-Seminar für Studierende, die nicht vor Ort sind), um die Erfahrungen in der Praxis systematisch zu reflektieren, Hindernisse und Hürden zu beseitigen und den Erfolg des Praxissemesters zu gewährleisten. Den Abschluss des Praxissemesters bietet ein Seminar zur Praktikumsnachbereitung, in dem die Erfahrungen reflektiert und die Forschungs- bzw. Entwicklungsfrage wissenschaftlich aufbereitet wird.
Mögliche Praktikumsgeber sind jene, mit denen auch im Rahmen der Praxisprojekte zusammen gearbeitet wird; darüber hinaus Einrichtungen, die an der Aufnahme von Praktikanten und Praktikantinnen nur dann interessiert sind, wenn diese in einem längeren Zeitraum in der Einrichtung sind (z.B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bertelsmannstiftung, Robert Koch-Institut). Zu Sicherung der methodischen Standards in der Begleitung durch die Praxiseinrichtungen und zur Gewährleistung eines angemessenen Rahmens wird eine Praktikumsvereinbarung zwischen Praktikumsgeber, Studiengang und Praktikumsnehmer abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festgelegt werden. Die Erfahrungen sowohl der Studierenden als auch der Praktikumsgeber werden systematisch erfasst, wie auch fakultätsseitig Kontakt zu den Praktikumsgebern während des Praktikums gehalten wird, um ggf. Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und bearbeiten zu können.
Vorausgesetzt werden Vorkenntnisse und Grundlagen der Gesundheitskommunikation, wie sie in den Modulen M 1 bis M 19 vermittelt werden.
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Modulstruktur: 1 SL, 1 uPr 1
Blockveranstaltung zu Beginn
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Der Nachweis über das Praktikum erfolgt durch eine Praktikumsbescheinigung |
540h |
18
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Die Studierenden erstellen eine Ausarbeitung, die sich auf die Forschungs- bzw. Entwicklungsfrage bezieht (z.B. als Poster oder Präsentation) sowie einen zusammenfassenden Bericht, in dem die Erfahrungen der Bearbeitung der Forschungs-/Entwicklungsfrage im Praxisfeld auf ca. 10 Seiten reflektiert werden.
Die oder der Modulbeauftragte legt fest, wer die Modulprüfung abnimmt.
Bei dieser Version des Moduls handelt es sich um ein eingestelltes Angebot, sie wurde bis maximal Wintersemester 2017/18 vorgehalten. Eine aktualisierte Version dieses Moduls gilt seit dem Wintersemester 2018/19.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Wintersemester.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Health Communication / Bachelor of Science [FsB vom 17.10.2011 mit Änderung vom 01.03.2013 und Berichtigungen vom 15.01.2015 und 02.02.2015] | 1-Fach (fw) | 5. | ein Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.