Modul 22-3.9 Bachelorarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

  • Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten
  • Bearbeitung einer geschichtswissenschaftlichen Problemstellung und angemessene Darstellung der Ergebnisse in schriftlicher Form

Lehrinhalte

Mit dem Abfassen einer BA-Arbeit stellen die Studierenden ihre Befähigung unter Beweis, eine in Absprache mit dem/r Betreuer/in gewählte geschichtswissenschaftliche Problemstellung eigenständig in wissenschaftlicher Form zu bearbeiten und das Ergebnis schriftlich darzustellen. Die Arbeit wird von zwei Gutachter*innen schriftlich begutachtet. Mindestens einer der beiden Gutachter/innen ist Mitglied der Abteilung Geschichtswissenschaft. Nach Möglichkeit ist ein*e Betreuer*in, bei dem*der bereits während des Studiums eine Lehrveranstaltung mit Seminarcharakter (Grundkurs, Grundseminar, Seminar) besucht wurde. Bei der Auswahl der*des Zweitgutachters*in werden die Studierenden durch die*den Erstgutachter*in beraten.
Das Verfahren der Anmeldung und Ausgabe der Thematik (Arbeitsauftrag) wird unter dem Gliederungspunkt Prüfung erläutert. Stellt sich während der Bearbeitungszeit heraus, dass eine Konkretisierung oder Modifizierung des Themas sinnvoll sein könnte, etwa aus Gründen der Quellen- und Literaturlage, kann der oder die Studierende eine solche Abweichung von der Themenformulierung durch die Wahl eines im Wortlaut unterschiedlichen Titels für ihre Arbeit kenntlich machen. Auf dem Deckblatt der Arbeit ist in diesen Fällen außer dem neuen Titel der Arbeit immer auch die ursprüngliche Themenstellung anzuführen. Die Gutachten müssen eine solche Abweichung des Titels vom Thema würdigen und insbesondere dazu Stellung beziehen, ob die erfolgte Abweichung im Sinne der ursprünglichen Themenstellung angemessen ist.

Die Beurteilung der BA-Arbeit berücksichtigt neben der angemessenen äußeren und sprachlichen Form folgende Anforderungen:

  • historisches Zusammenhangswissen
  • Theorieorientierung
  • geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken

Empfohlene Vorkenntnisse

Die BA-Arbeit sollte nach Abschluss aller fachwissenschaftlichen Module angefertigt werden.

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Prüfungen

Bachelorarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 300h
LP2 10

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen workloads von 10 LP (300 Stunden) möglich ist. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 60-80.000 Zeichen (30 bis 40 Seiten) und ist in dreifacher schriftlicher und gebundener Ausfertigung fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben. (Zur elektronischen Version enthält die BPO Vorgaben.)
Der Anfertigung der Arbeit geht ein Beratungsgespräch zwischen dem*der Studierenden und der*dem Betreuer*in voraus, in dem sie sich über die Thematik der Bachelorarbeit verständigen. Die*der Betreuer*in leitet das Thema sowie die Anmeldung der Bachelorarbeit unverzüglich an das Prüfungsamt weiter, welches das Thema der*dem Studierenden offiziell mitteilt. Mit der Mitteilung des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.

Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2016 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 15.08.2023] Kernfach (fw) 6. ein Semes­ter Pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2016 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 15.08.2023] Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 6. ein Semes­ter Pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2016 mit Änderungen vom 15.12.2021 und 15.08.2023] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2013 mit Änderung vom 01.07.2016] Kernfach (fw) 6. ein Semes­ter Pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2013 mit Änderung vom 01.07.2016] Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 6. ein Semes­ter Pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2013 mit Änderung vom 01.07.2016] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012] Kernfach (fw) 6. ein Semes­ter Pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012] Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 6. ein Semes­ter Pflicht
Geschichtswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012] Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) 6. ein Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.