Modul 25-BE10 Praxis-Transfer-Modul

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Im Rahmen des Praxis-Transfer-Moduls erwerben die Studierenden erstens Handlungskompetenzen. Übergeordnetes Ziel ist die alltagsorientierte und alltagsnahe Auseinandersetzung mit der Rolle einer/eines pädagogisch Tätigen.

Eine zweite wesentliche Kompetenz ist die zu erwerbende Anwendungskompetenz. Ziel ist die Fähigkeit, Theorien disziplinär zuzuordnen. Die Studierenden sollen in der Praxis erkennen und reflektieren, welche Relevanz und Reichweite erziehungswissenschaftliche Theorien für die pädagogische Praxis und für professionelles Handeln haben.

Drittens zielt das Praxis-Transfer-Modul auf den Erwerb von Institutionskompetenz. Mit dem Ziel, institutionelle Prozesse zu verstehen und zu reflektieren, erwerben die Studierenden Kenntnisse in Bezug auf den Aufbau von Organisationen, die institutionellen Abläufe und Regelwerke sowie Kompetenzen im Hinblick auf die Kooperation in Teams.

In Verbindung damit sollen viertens Sozial- und Selbstkompetenzen wie Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenzen gegenüber Professionell Tätigen und Laien sowie je nach Handlungsfeld Gremienkompetenzen, also Kenntnisse über die Bedeutung von Gremien sowie Kompetenzen im Hinblick auf den Umgang mit und das Verhalten in Gremien, erworben werden.

Die vor allem in der Vor- bzw. Nachbereitungsveranstaltung (BE 10.1 und BE 10.3) erworbenen bzw. im Hinblick auf die Praxis konkretisierten, kasuistischen und (selbst-) reflexiven Kompetenzen stellen weitere Schlüsselkompetenzen professionellen pädagogischen Handelns dar.

Lehrinhalte

Das Element 1 (BE 10.1), die Vorbereitungsveranstaltung, gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung bezogen auf die Rahmenbedingungen des Praktikums. Die Informationsvermittlung fokussiert insbesondere die Rechte und Pflichten der PraktikantInnen, Versicherungsfragen, das Praktikumszeugnis und allgemeine Aspekte der Erstellung des Praktikumsberichtes. In darauf aufbauenden Sitzungen wird das Theorie-Praxis-Verhältnis thematisiert. Probleme in Bezug auf den Rahmen des Praktikums und im Hinblick auf die pädagogische Beziehung werden anhand von Fallanalysen konkretisiert. Die Lehrinhalte der Vorbereitungsveranstaltung (BE 10.1) zielen damit einerseits auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Hinblick auf das Praktikum, andererseits dienen sie der Vorbereitung des Praktikumsberichtes. Die Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung ist Voraussetzung für das Absolvieren des Praktikums (BE 10.2).

Insofern das Praktikum (BE 10.2) profilbildend wirken und exemplarisch in Erfahrungs- und Handlungsfelder einführen soll, die im Hinblick auf die angestrebte berufliche Qualifikation relevant sind, orientiert sich die Auswahl der Praktikumseinrichtungen an der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Profils.
Das Praktikum soll in der Regel in einer Einrichtung und nach Möglichkeit in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die APP, die auch dokumentiert, dass das Praktikum absolviert worden ist.
Die Arbeitsstelle Pädagogisches Praktikum (APP), prüft die Eignung der Praktikumseinrichtung prüft und entscheidet über die Anerkennung eines Praktikumsplatzes. Wesentliches Kriterium für eine Eignung ist, neben der prinzipiellen Möglichkeit, pädagogisch tätig zu sein und das Praxisfeld aus einer erziehungswissenschaftlichen Perspektive reflektieren zu können, die Sicherstellung einer adäquaten Anleitung durch eine Ansprechpartnerin/ einen Ansprechpartner mit (Fach-)Hochschulabschluss.

Die Lehrinhalte des Elements 3, der Nachbereitungsveranstaltung (BE 10.3), fokussieren den Theorie-Praxis-Transfer. Wesentlich ist hier die Fallanalyse und -reflexion. Die Kasuistik konzentriert sich auf die pädagogische Praxis in den jeweiligen Institutionen, in denen das Praktikum durchgeführt wurde. Die Analyse und Reflexion der pädagogischen Praxis erfolgt auf der Basis profilbezogener Kompetenzen und Kenntnisse und bezieht sich auf die Ebene der Institution, der professionellen Rolle und des professionellen Handelns. Im Element 3 (BE 10.3) wird der Praktikumsbericht erstellt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Das Studium der Fachlichen Basis (BE1-BE3) und mind. eines Moduls des gewählten Profils muss abgeschlossen sein.
Das Praktikum setzt eine (abgeschlossene oder begleitende) Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung (E1) voraus.

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1

Veranstaltungen

E1: Vorbereitungsseminar
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 30 h (15 + 15)
LP 1 [SL]
E2: Praktikum
Art Praktikum
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 300 h (0 + 300)
LP 10
E3: Nachbereitungsseminar
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (30 + 90)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Vorbereitungsseminar (Seminar)

Erwartet wird die Vorbereitung eines Textes in Gruppenarbeit, der anschließend im Plenum vorgestellt und diskutiert wird.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E3: Nachbereitungsseminar (Seminar)

Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Bericht
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E3: Nachbereitungsseminar (Seminar)
Gewichtung unbenotet
Workload -
LP2 -

Die unbenotete Modulprüfung besteht aus einem ca. 20-seitigen Praktikumsbericht.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 03.04.2013 mit Berichtigung vom 28.05.2014] Kernfach (fw) Organisation, Qualität und Beratung 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 03.04.2013 mit Berichtigung vom 28.05.2014] Kernfach (fw) Differenz und Heterogenität 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 03.04.2013 mit Berichtigung vom 28.05.2014] Kernfach (fw) Bildung und Didaktik 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.10.2012] Kernfach (fw) 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.10.2012] Kernfach (fw) Bildung und Didaktik 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.10.2012] Kernfach (fw) Differenz und Heterogenität 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 01.10.2012] Kernfach (fw) Organisation, Qualität und Beratung 4. o. 5. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.