Modul 29-M51NF Familien- und Erbrecht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sein, einfache Fälle aus den Gebieten des Familien- und Erbrechts selbständig lösen zu können. Insbesondere lernen die Studierenden, wie das Erbrecht mit den anderen Büchern des BGB verzahnt ist. Hierbei ist wichtig, dass die Studierenden das zuvor in den anderen privatrechtlichen Modulen angeeignete Wissen abstrahieren und nun auf die speziellen erb- und familienrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der privatrechtlichen Methodik anwenden. Diese Transferleistung ist auch Bestandteil der Prüfungsleistung des Moduls. In der Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" lernen die Studierenden, Konflikte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht sachgerecht zu lösen.

Lehrinhalte

Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden. Darüber hinaus werden die Grundlagen im Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft), Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht) Vormundschaft und Betreuung und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt.
Die Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M10NF

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Einführung in das Schulrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Erbrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Familienrecht
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausur von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer
  • Hausarbeit im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben wird und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein soll
  • Mündliche Prüfung im Umfang von 15-20 Minuten

Die Prüfung kann nach Wahl der Studierenden in einer der Veranstaltungen des Moduls abgelegt werden. Die oder der Lehrende dieser Veranstaltung nimmt die Prüfung ab und legt die Prüfungsform und den genauen Umfang fest.

Weitere Hinweise

Es wird auf § 12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Individueller Ergänzungsbereich – Themenbereiche / Individuelle Ergänzung im Bachelor [] Diversität/Inklusion Übergreifend 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Individueller Ergänzungsbereich – Themenbereiche / Individuelle Ergänzung im Bachelor [] Gender Übergreifend 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Profilstudium 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013, 17.03.2014 und 15.09.2023] Nebenfach (fw) Soziale und pädagogische Berufsfelder 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.