Module 27-BPrax-PT Research and professional practice

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every semester

Credit points and duration

14 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Allgemeine Schlüsselkompetenzen:

  • Auseinandersetzung mit allgemeinen Anforderungen des Berufsalltags; soziale Kompetenzen; Kooperationsfähigkeit; Übernahme von Verantwortung anderen Menschen gegenüber; Reflexion praktischer Erfahrungen und Probleme; Umgang mit Fehlern und Kritik; Zeitmanagement; Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zur Berufswahl

Psychologiespezifische Schlüsselkompetenzen:

  • Erstes Verständnis für die besonderen Merkmale einer wissenschaftlich fundierten Berufspraxis; anwendungsorientiertes Denken; Gesprächsführung

Modulspezifische Kompetenzen:

  • spezifische Kenntnisse und Kompetenzen in dem gewählten Praxisbereich.

Content of teaching

Studienteilnahmestunden:
Studierende müssen den Nachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen im Umfang von 30 Stunden erbringen. Diese sollen vorzugsweise im Rahmen von empirischexperimentellen Projektseminaren und psychologischen Abschlussarbeiten abgeleistet werden.

Praktikumstätigkeiten:
Die berufspraktischen Einsätze im Bachelorstudiengang setzen sich aus einem Orientierungspraktikum (150h) und der Berufsqualifizierenden Tätigkeit (240 h) zusammen.

Die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO) sehen vor, dass die Praktika in folgender Form erbracht werden müssen. Um die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ zu erfüllen, darf davon nicht abgewichen werden.

Orientierungspraktikum:
Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen insbesondere Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen erhalten, innerhalb derer sie als spätere Heilberufsangehörige tätig sein werden. Sie sollen daneben die verschiedenen Disziplinen in ihrer beruflichen Zusammenarbeit erleben und in strukturellen Maßnahmen der Patientensicherheit einsteigen.
In ihrem Orientierungspraktikum sind die Studierenden für insgesamt 150h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in interdisziplinären Einrichtungen (stationär, teilstationär oder ambulant) der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden, tätig und werden von einer berufserfahrenen Person angeleitet, die in der Regel das Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Mastertitel abgeschlossen hat und/ oder Psychotherapeut*in ist. Das Orientierungspraktikum wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt.

Anmerkung:
Da ein konkreter Versorgungsbereich, in dem das Orientierungspraktikum stattfindet, nicht vorgegeben ist, können auch Praktikumstätigkeiten angerechnet werden, die vor Beginn des Studiums abgeleistet worden sind. Voraussetzung ist, dass sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen und den vorgegebenen Umfang von 5 LP, die einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden entsprechen, umfassen.

Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie:
Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I gilt als Einstieg in die Praxis der Psychotherapie und ist Teil der praktischen Qualifizierung der Studierenden. Neben der Entwicklung von Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen sollen insbesondere auch kommunikative Fähigkeiten entwickelt, angewendet und eingeübt werden.

In der BQT I sind die Studierenden für insgesamt 240 h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neurologischen Patientenversorgung tätig. Die Tätigkeit kann auch in präventiven oder rehabilitativen Einrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung durchgeführt werden, wenn diese einen vergleichbaren Bezug zur Psychotherapie aufweisen. Die Anleitung erfolgt durch eine Person, die Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist.
Die BTQ I wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt und darf frühestens nach dem ersten Studienjahr und dem Erwerb von mindestens 60 LP begonnen werden.

Recommended previous knowledge

Die Praktikumstätigkeit sollte frühestens nach Abschluss der Vorlesungszeit des 2. Semesters begonnen werden, eine Ausnahme bildet hier das Orientierungspraktikum (als Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“), welches auch schon im ersten Studienjahr durchgeführt werden kann
(s. auch Anmerkung unter „Orientierungspraktikum“)

Necessary requirements

Für BQT I: Erwerb von mindestens 60 LP

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 SL, 2 uPr 1

Courses

BPrax-PT.1: Teilnahme an empirisch-wissenschaftlichen Untersuchungen
Type project
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 30 h (0 + 30)
LP 1 [SL]

Study requirements

Allocated examiner Workload LP2
Teaching staff of the course BPrax-PT.1: Teilnahme an empirisch-wissenschaftlichen Untersuchungen (project)

Nachweis der Versuchspersonenstunden oder Studienteilnahmestunden

Die Verteilung und Dokumentation der VP-Stunden erfolgt seit dem Wintersemester 2020/21 über SONA (zuvor ggf. auch handschriftlich).
Bei der Registrierung in SONA werden Name und Email-Adresse erfasst und gespeichert, sowie ein Identifizierungscode erzeugt. Während der Nutzung wird die Teilnahme an Studien erfasst und die jeweils erreichten VP-Stunden aktualisiert. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Organisation psychologischer Studien, in denen auch VP-Stunden erworben werden können, erhoben und verarbeitet.

see above see above

Examinations

report
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting without grades
Workload 150h
LP2 5

Orientierungspraktikum:

Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.

Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.

Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.

report
Allocated examiner Person responsible for module examines or determines examiner
Weighting without grades
Workload 240h
LP2 8

Berufsqualifizierende Tätigkeit:

Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.

Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.

Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.

Further notices

Dieses Modul bildet die Inhalte des in der Approbationsordnung vorgesehenen Orientierungspraktikums mit den geforderten 5 LP sowie der "Berufsqualifizierenden Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie" mit den geforderten 8 LP ab.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Profile Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Psychology / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] Bachelor with One Core Subject (Academic) Psychotherapy 1. two semesters Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.