Jedes Wintersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Allgemeine Schlüsselkompetenzen:
Psychologische Schlüsselkompetenzen:
Modulspezifische Kompetenzen:
In den Seminaren werden vertieftes Wissen und Kompetenzen im Kontext wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden und zugehörige psychotherapeutische Techniken in der Behandlung von psychischen Störungen vermittelt. Zudem werden die Studierenden ausgebildet, wissenschaftlich anerkannte Kriterien zur Evaluation und Evidenz psychotherapeutischer Verfahren und Methoden anzuwenden. Es wird ein Überblick über wissenschaftlich geprüfte und anerkannte Psychotherapieverfahren und Methoden gegeben, sowie von evidenzbasierten Neuentwicklungen unter Berücksichtigung der Leitlinien gegeben. Hierbei wird in den Seminaren ein bestimmter Altersabschnitt fokussiert.
Des Weiteren werden relevante und aktuelle Rehabilitations- und Präventionskonzepte sowie deren Merkmale, Ziele und Funktionen unter Berücksichtigung von Ressourcen und Resilienzfaktoren in unterschiedlichen Lebenssituationen, Altersbereichen und Patientengruppen thematisiert.
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Hinweise zur Prüfungswahl:
Die Modulprüfung wird wahlweise in AF-Kli2.1 oder AF-Kli2.2 erbracht.
Empfehlung zum zeitlichen Aufbau:
Es wird empfohlen die Veranstaltung AF-Kli2.1 vor der Veranstaltung AF-Kli2.2 zu besuchen.
Modulstruktur: 2 SL, 1 bPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
AF-Kli2.1: Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation 1
(Seminar)
Studienleistungen in der Psychologie dienen dem vertiefenden Einüben der im Modul verankerten Kompetenzen. Diese werden im Rahmen der zu erbringenden Studienleistung in den Sitzungen eingeübt, um die praktischen Fertigkeiten zu schulen. Der hierauf bezogene Kompetenzerwerb wird durch kontinuierliche Supervision somit fortlaufend überprüft und ist somit entscheidend für die Entwicklung praktischer Fertigkeiten. Sie können im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden. Insofern können bei Versäumnissen im Umfang von mehr als 20% der Sitzungen die praktischen Fertigkeiten und Leistungen einschließlich der speziellen Techniken und Fähigkeiten sowie der relevanten Kenntnisse nicht eingeübt werden. Ein Abweichen von dieser 20 % Regel ist nur aus wichtigen Gründen möglich und erfordert die Klärung im persönlichen Gespräch mit der/dem jeweiligen Lehrenden und ggf. die Vereinbarung von Kompensationsleistungen. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
AF-Kli2.2: Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation 2
(Seminar)
Studienleistungen in der Psychologie dienen dem vertiefenden Einüben der im Modul verankerten Kompetenzen. Diese werden im Rahmen der zu erbringenden Studienleistung in den Sitzungen eingeübt, um die praktischen Fertigkeiten zu schulen. Der hierauf bezogene Kompetenzerwerb wird durch kontinuierliche Supervision somit fortlaufend überprüft und ist somit entscheidend für die Entwicklung praktischer Fertigkeiten. Sie können im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden. Insofern können bei Versäumnissen im Umfang von mehr als 20% der Sitzungen die praktischen Fertigkeiten und Leistungen einschließlich der speziellen Techniken und Fähigkeiten sowie der relevanten Kenntnisse nicht eingeübt werden. Ein Abweichen von dieser 20 % Regel ist nur aus wichtigen Gründen möglich und erfordert die Klärung im persönlichen Gespräch mit der/dem jeweiligen Lehrenden und ggf. die Vereinbarung von Kompensationsleistungen. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Modulprüfung wird wahlweise in Kli2.1 oder Kli2.2 in Form einer benoteten Hausarbeit (max. 10 Seiten), mündlichen Prüfung (20 Minuten), Klausur (45 Minuten) oder eines Referats (max. 90 Min.) mit Ausarbeitung (5-7 Seiten) nach Maßgabe der Veranstalterin oder des Veranstalters.
Die Modulprüfung wird wahlweise in Kli2.1 oder Kli2.2 in Form einer benoteten Hausarbeit (max. 10 Seiten), mündlichen Prüfung (20 Minuten), Klausur (45 Minuten) oder eines Referats (max.90 Min.) mit Ausarbeitung (5-7 Seiten) nach Maßgabe der Veranstalterin oder des Veranstalters.
Dieses Modul bildet die Inhalte der in der Approbationsordnung vorgesehenen Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie mit den geforderten 8 LP sowie die Inhalte der Präventiven und rehabilitativen Konzepten psychotherapeutischen Handelns mit den geforderten 2 LP ab.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Psychologie / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] | 1-Fach (fw) | Psychologie | 5. | zwei Semester | Wahlpflicht |
Psychologie / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] | 1-Fach (fw) | Psychotherapie | 5. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.