Modul 27-AF-Kli2 Aufbaumodul zum Anwendungsfach I - Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Allgemeine Schlüsselkompetenzen:

  • Lesekompetenz; Urteilskompetenz
  • Reflexion eigener Kenntnisse

Psychologische Schlüsselkompetenzen:

  • Erste Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung psychologischer Erkenntnisse und Methoden

Modulspezifische Kompetenzen:

  • Kennenlernen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Ansätze sowie evidenzbasierte Neuentwicklungen
  • Indikation und der Wirksamkeit psychotherapeutischer Ansätze
  • Ätiologie- und Störungsmodelle kennen und in ihrer Wirkungsweise und Einsetzbarkeit beurteilen zu können
  • anerkannte Behandlungsleitlinien anwenden können
  • verhaltens- und verhältnisorientierte Präventions-, Interventions- und Rehabilitationsmerkmale und -konzepte kennen
  • gesundheitsrelevante Versorgungs- oder Organisationsbereichen kennen.
  • Kenntnis über wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutische Verfahren und Methoden erwerben
  • Wissen über Kennzeichen, Ziele, Aufgaben, Indikationen und Methoden von Prävention und Rehabilitation unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Altersgruppen erwerben
  • Kennenlernen von Präventionsprogrammen und Rehabilitationsansätze unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Altersgruppen
  • Grundkenntnisse über sozialrechtliche, zivirechtliche und weitere einschlägige Vorschriften zum Kinderschutz sowie die angrenzenden Rechtsgebiete

Lehrinhalte

In den Seminaren werden vertieftes Wissen und Kompetenzen im Kontext wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden und zugehörige psychotherapeutische Techniken in der Behandlung von psychischen Störungen vermittelt. Zudem werden die Studierenden ausgebildet, wissenschaftlich anerkannte Kriterien zur Evaluation und Evidenz psychotherapeutischer Verfahren und Methoden anzuwenden. Es wird ein Überblick über wissenschaftlich geprüfte und anerkannte Psychotherapieverfahren und Methoden gegeben, sowie von evidenzbasierten Neuentwicklungen unter Berücksichtigung der Leitlinien gegeben. Hierbei wird in den Seminaren ein bestimmter Altersabschnitt fokussiert.
Des Weiteren werden relevante und aktuelle Rehabilitations- und Präventionskonzepte sowie deren Merkmale, Ziele und Funktionen unter Berücksichtigung von Ressourcen und Resilienzfaktoren in unterschiedlichen Lebenssituationen, Altersbereichen und Patientengruppen thematisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Hinweise zur Prüfungswahl:
Die Modulprüfung wird wahlweise in AF-Kli2.1 oder AF-Kli2.2 erbracht.

Empfehlung zum zeitlichen Aufbau:
Es wird empfohlen die Veranstaltung AF-Kli2.1 vor der Veranstaltung AF-Kli2.2 zu besuchen.

Modulstruktur: 2 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

AF-Kli2.1: Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation 1
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 120 h (30 + 90)
AF-Kli2.2: Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation 2
Art Seminar
Turnus SoSe
Workload5 120 h (30 + 90)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung AF-Kli2.1: Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation 1 (Seminar)

Studienleistungen in der Psychologie dienen dem vertiefenden Einüben der im Modul verankerten Kompetenzen. Diese werden im Rahmen der zu erbringenden Studienleistung in den Sitzungen eingeübt, um die praktischen Fertigkeiten zu schulen. Der hierauf bezogene Kompetenzerwerb wird durch kontinuierliche Supervision somit fortlaufend überprüft und ist somit entscheidend für die Entwicklung praktischer Fertigkeiten. Sie können im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden. Insofern können bei Versäumnissen im Umfang von mehr als 20% der Sitzungen die praktischen Fertigkeiten und Leistungen einschließlich der speziellen Techniken und Fähigkeiten sowie der relevanten Kenntnisse nicht eingeübt werden. Ein Abweichen von dieser 20 % Regel ist nur aus wichtigen Gründen möglich und erfordert die Klärung im persönlichen Gespräch mit der/dem jeweiligen Lehrenden und ggf. die Vereinbarung von Kompensationsleistungen.
Eine Studienleistung besteht insbesondere im Einüben von praktischen Fertigkeiten, Anfertigung von Aufgaben zu Übungszwecken, der Beantwortung von vertiefenden Fragen zur Veranstaltung oder der Mitgestaltung einer Seminarsitzung (Vorstellung eines Seminarthemas, Diskussion eines Seminarthemas, Moderation von Diskussionen zu einem Seminarthema).

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung AF-Kli2.2: Klinische Psychologie II: Allgemeine Verfahrenslehre, Prävention und Rehabilitation 2 (Seminar)

Studienleistungen in der Psychologie dienen dem vertiefenden Einüben der im Modul verankerten Kompetenzen. Diese werden im Rahmen der zu erbringenden Studienleistung in den Sitzungen eingeübt, um die praktischen Fertigkeiten zu schulen. Der hierauf bezogene Kompetenzerwerb wird durch kontinuierliche Supervision somit fortlaufend überprüft und ist somit entscheidend für die Entwicklung praktischer Fertigkeiten. Sie können im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden. Insofern können bei Versäumnissen im Umfang von mehr als 20% der Sitzungen die praktischen Fertigkeiten und Leistungen einschließlich der speziellen Techniken und Fähigkeiten sowie der relevanten Kenntnisse nicht eingeübt werden. Ein Abweichen von dieser 20 % Regel ist nur aus wichtigen Gründen möglich und erfordert die Klärung im persönlichen Gespräch mit der/dem jeweiligen Lehrenden und ggf. die Vereinbarung von Kompensationsleistungen.
Eine Studienleistung besteht insbesondere im Einüben von praktischen Fertigkeiten, Anfertigung von Aufgaben zu Übungszwecken, der Beantwortung von vertiefenden Fragen zur Veranstaltung oder der Mitgestaltung einer Seminarsitzung (Vorstellung eines Seminarthemas, Diskussion eines Seminarthemas, Moderation von Diskussionen zu einem Seminarthema).

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung 1
Workload 60h
LP2 2

Die Modulprüfung wird wahlweise in Kli2.1 oder Kli2.2 in Form einer benoteten Hausarbeit (max. 10 Seiten), mündlichen Prüfung (20 Minuten), Klausur (45 Minuten) oder eines Referats (max. 90 Min.) mit Ausarbeitung (5-7 Seiten) nach Maßgabe der Veranstalterin oder des Veranstalters.

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung 1
Workload 60h
LP2 2

Die Modulprüfung wird wahlweise in Kli2.1 oder Kli2.2 in Form einer benoteten Hausarbeit (max. 10 Seiten), mündlichen Prüfung (20 Minuten), Klausur (45 Minuten) oder eines Referats (max.90 Min.) mit Ausarbeitung (5-7 Seiten) nach Maßgabe der Veranstalterin oder des Veranstalters.

Weitere Hinweise

Dieses Modul bildet die Inhalte der in der Approbationsordnung vorgesehenen Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie mit den geforderten 8 LP sowie die Inhalte der Präventiven und rehabilitativen Konzepten psychotherapeutischen Handelns mit den geforderten 2 LP ab.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Psychologie / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] 1-Fach (fw) Psychologie 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Psychologie / Bachelor of Science [FsB 16.11.2020 mit Änderungen vom 01.10.2021 und 15.09.2023] 1-Fach (fw) Psychotherapie 5. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.