FsB vom 01.07.2011
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Wirtschaftsmathematik vom 01.07.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2008/09 und bis einschließlich Sommersemester 2011 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Wirtschaftsmathematik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2013/14 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2014 bis einschließlich Wintersemester 2021/22 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013, 15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 01.03.2019 und 16.09.2019.
Mit Beginn des Sommersemesters 2022 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.09.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013, 15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 01.03.2019 und 16.09.2019 und der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.09.2019 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Wirtschaftsmathematik umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Wirtschaftsmathematik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):