FsB vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009 und 20.06.2011
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Intelligente Systeme vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009 und 20.06.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2006/07 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Intelligente Systeme an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2014 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 bis einschließlich Sommersemester 2018 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspeifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 Änderungen vom 15.04.2013, 01.04.2014,15.10.2014, 02.03.2015 und Berichtigung vom 17.11.2014. Mit Beginn des Wintersemesters 2018/19 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 Änderungen vom 15.04.2013, 01.04.2014,15.10.2014, 02.03.2015 und Berichtigung vom 17.11.2014 und gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018 nach einer der neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Intelligente Systeme umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Intelligente Systeme
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot