"History, Philosophy and Sociology of Science" / Master of Arts

FsB vom 14.11.2005 mit Änderung vom 02.03.2009

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach History, Philosophy and Sociology of Science vom 14.11.2005 mit Änderung vom 02.03.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2005/06 und bis einschließlich Wintersemester 2008/09 für einen Masterstudiengang mit dem Fach History, Philosophy and Sociology of Science an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2011 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.03.2009 mit Berichtigung vom 31.03.2009.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 7 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.03.2009 mit Berichtigung vom 31.03.2009 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Lehrveranstaltungen

Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

(Die folgenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Systemakkreditierung der Universität Bielefeld)

Studienbeginn

Siehe aktuell gültige Ordnung

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium History, Philosophy and Sociology of Science umfasst 120 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.

Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.

→ Zum Bewerbungsportal

Weiterführende Links

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023.