Bioinformatik und Genomforschung

FsB vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Bioinformatik und Genomforschung vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2006/07 bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Bioinformatik und Genomforschung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2014 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 kann das Studium bis einschließlich Sommersemester 2018 abgeschlossen werden nach Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015. Mit Beginn des Wintersemesters 2018/19 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Lehrveranstaltungen

Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Bioinformatik und Genomforschung umfasst 120 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Bioinformatik und Genomforschung

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Technische Fakultät mit dem Studienangebot