Allgemeines Schuldrecht ist Kernbrennstoff des BGB. Ohne einigermaßen brauchbare Kenntnisse darin kann man im Zivilrecht kaum vernünftig arbeiten, geschweige denn ins Examen gehen. Der Kurs soll ausgewählte Lerninhalte und Anregung zum eigenen Weiterstudieren im Allg. SchR vermitteln. Im Hinblick darauf, dass eine Klausur und eine Hausarbeit ausgegeben werden, wird neben der Wissensvdermittlung auch Kurzübungsgymnastik im Fälle lösen eingestreut werden. Für die mögliche Themenauswahl kommt stichwortartig in Betracht:
1) Entstehungsgründe und Arten von Schuldverhältnissen,
2) Inhalte und Modalitäten der Leistungspflicht.er
3) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4) Verbraucherverträge
5) Erlöschen und Befreiung von Schuldverhältnissen:
- Die Lehre von der Erfüllung
- Erfüllungssurrogate: Leistung an Erfüllungs statt, Aufrechnung, Hinterlegung, Erlass,
- Vertragsaufbebung.
6) Rücktritt und Widerruf
- allgemein
- bei Verbraucherverträgen.
7) Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme,Schuldbeitrit
8) Forderungsabtretung
9) Vertrag zugunsten Dritter
10) Gesamtschuldverhältnisse.
11) Recht der Leistungsstörungen
- Unmöglichkeit
- einzelne Pflichtverletzungstatbestände
- Schuldnerverzug.Ansprüche.
Parallel zum Gang der Veranstaltung wird den Hörern in Fortsetzungen ein Skript zur Verfügung gestellt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR E | Wahlpflicht | 5. 6. | HS |
Eine Klausur und eine Hausarbeit werden angeboten.Die Klausur- und Hausarbeitsaufgaben werden ausschließlich dem behandelten Lehrstoff entnommen.
Da die Klausur am 31.01.2015 (H4) stattfindet, wird die Laufzeit der Hausarbeit vom 2.2.15 bis zum 2.4.15 sein.