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STUDIEREN AB 50: Informationen zum Sommersemester 2021 und zur Rückmeldung

Veröffentlicht am 13. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

gern möchten wir Sie heute über die Rückmeldung zum Sommersemester 2021 informieren, denn das Wintersemester endet schon bald.

Hatten wir doch alle gehofft, dass sich die Pandemie-Situation rascher bessert, so lernen wir jetzt, dass uns diese wohl noch einige Zeit begleiten wird. Das Sommersemester 2021 wird daher ebenfalls überwiegend im Distance Learning-Format („online“) durchgeführt werden. Ob und wann wieder welche Präsenzveranstaltungen in der Universität möglich sein werden, das ist weiterhin abhängig vom Verlauf der Pandemie.

Trotz vieler Einschränkungen blicken wir mit Ihnen optimistisch in die Zukunft und freuen uns auf das kommende Sommersemester 2021 von STUDIEREN AB 50!

Für die Teilnahme an STUDIERERN AB 50 ist seitens der Studierenden eine technische Ausstattung erforderlich, d.h. eine Internetverbindung, ein PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon.

Die Veranstaltungen des Sommersemesters beginnen ab dem 12. April 2021 und enden am 23. Juli 2021. Bereits heute (13.01.2021) sind über 300 Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eKVV) des Sommersemesters eingestellt, das Sie über die Seite von STUDIEREN AB 50 https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 erreichen. Bis zum Studienbeginn werden hier noch weitere Veranstaltungen sukzessive veröffentlicht.

 

Informationen zur Rückmeldung, wenn Sie im Wintersemester 2020/21 eingeschrieben waren

Sofern Sie im Wintersemester 2020/21 bei STUDIEREN AB 50 eingeschrieben waren, dann erfolgt Ihre Rückmeldung zum Sommersemester 2021 allein durch die Überweisung des Gasthörerbeitrags in Höhe von 100 Euro.

Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie bitte 20211 ein und unmittelbar danach, d.h. ohne Leerzeichen, Ihre Gasthörernummer (zur Erläuterung: 20211 steht für Sommersemester 2021).

Bitte geben Sie den Verwendungszweck unbedingt ohne Zusätze an (wie "Nr", „Verwendungszweck" oder "Name"), da Ihr Geld sonst nicht verbucht werden kann und eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 NICHT möglich wäre.

 

Die Kontoverbindung der Universität Bielefeld lautet:

Name:                                 Universitaet Bielefeld
IBAN:                                 DE 24300 50000 00000 61432
BIC:                                    WELADEDDXXX
Bank:                                  Ld Bk Hess-Thür Gz Dus

Verwendungszweck:          20211IhreGasthörernummer

Betrag:                               100,00 Euro

 

Diese Daten können Sie auch der Homepage der Universität Bielefeld entnehmen unter:

https://www.uni-bielefeld.de/bankdaten

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende Februar 2021 vorzunehmen. Die allgemeine Rückmeldefrist endet am 15. Mai 2021.

Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Gehen Sie dazu auf die Seite https://campus.uni-bielefeld.de und loggen Sie sich dort unter „Mein Studium (bereits eingeschrieben)“ mit Ihrer Gasthörernummer und Ihrem Passwort ein.

Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.

 

Haben Sie im Wintersemester 2020/21 pausiert und waren nicht eingeschrieben, so bitten wir Sie, sich mit dem Antrag auf Zulassung wieder anzumelden. Das Formular finden Sie im Downloadbereich der Homepage von STUDIEREN AB 50 sowie unter diesem Link:

https://www.uni-bielefeld.de/weiterbildung/angebote/st50/downloads/Uni-Bi_Antrag_Zulassung_Studieren_AB_50_Sommersemester_2021.pdf 

 

So drucken Sie Ihre Gasthörerbescheinigung aus:

Rufen Sie die Seite des Online-Portals auf: https://campus.uni-bielefeld.de

und klicken Sie „Mein Studium (bereits eingeschrieben)“ an.

Sie werden dann weitergeleitet zur „BIS Anmeldung“ und loggen sich dort mit Ihrer Gasthörernummer (BIS-Benutzername) und Ihrem Passwort ein.

Dann nutzen Sie den Reiter „Mein Studium / Studienservice“. Anschließend folgen Sie bitte dem Karteireiter „Bescheinigungen“. Hier finden Sie Ihre Gasthörerbescheinigung zum Ausdruck.

Sollten Sie Fragen zum Rückmeldeverfahren haben, so wenden Sie sich bitte gern an unser Beratungsbüro, Telefon 0521 / 106 – 4562; Email: studierenab50@uni-bielefeld.de

Sie erreichen das Beratungsbüro montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr.

Sie erhalten ebenfalls Hilfe und Unterstützung bei der Service-Hotline des Studierendensekretariats unter Telefon 0521 / 106 - 6666 sowie per E-Mail an studsek@uni-bielefeld.de

 

Bitte beachten Sie auch den Downloadbereich von STUDIEREN AB 50

Es stehen Ihnen ausgewählte Informationen zur Verfügung unter

https://www.uni-bielefeld.de/weiterbildung/angebote/st50/downloads.html

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte gern jederzeit an uns.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg im Wintersemester und eine angenehme veranstaltungsfreie Zeit. Wir freuen uns mit Ihnen auf ein Wiedersehen und Wiederhören im Sommersemester 2021!

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula Bade-Becker, Marielle Thünemann, Carla Winkenjohann und Susanne Catic

– Ihr Team von STUDIEREN AB 50 –

 

 

Kontakt:

Universität Bielefeld, KWW, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld
Das Beratungsbüro von STUDIEREN AB 50 ist zurzeit nur telefonisch und über E-Mail zu erreichen!
Sprechzeiten: Mo - Do von 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Tel. 0521.106-4562, -4580 und -4473
Fax 0521.106-15 4562
E-Mail: studierenab50@uni-bielefeld.de
Internet: www.uni-bielefeld.de/studieren50

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Tags: stud50

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