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„Den Wildwuchs bei Ermittlungsverfahren stoppen“

Veröffentlicht am 1. September 2014, 11:01 Uhr

Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld

„Die Mehrzahl der Strafverfahren erfolgt heute in verkürzter Form und ohne umfangreiche Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung“, sagt der Jurist Professor Dr. Stephan Barton von der Universität Bielefeld. Obwohl gesetzlich nicht so vorgesehen, würden entscheidende Weichen schon im Ermittlungsverfahren gestellt, das von Polizei und Staatsanwaltschaft dominiert wird. Diese Aufwertung der Ermittlungsverfahren kommt laut Barton jedoch weitgehend wildwüchsig zustande. Diese neue Entwicklung steht im Mittelpunkt der fünften Bielefelder Verfahrenstage am 17. und 18. September im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld. Titel der Tagung: „Wider die wildwüchsige Entwicklung des Ermittlungsverfahrens“.

Professor Dr. Stephan Barton leitet die Tagung zusammen mit Professor Dr. Ralf Kölbel (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Professor Dr. Michael Lindemann (Universität Bielefeld). „Eigentlich sollen Befragungen und weitere Maßnahmen im Ermittlungsverfahren dazu dienen, die Entscheidung über die Anklageerhebung vorzubereiten. Doch inzwischen hat dieses frühe Verfahrensstadium an Bedeutung für den späteren Verfahrensausgang gewon-nen“, sagt Barton. So verliert das Hauptverfahren an Bedeutung, in dem sich Richter mit den Beweisen befassen und über Schuld und Unschuld entscheiden. Und das, obwohl laut Gesetz die Hauptverhandlung Kern eines Strafverfahrens ist. Die Aufwertung der Ermittlungsverfahren gehe nicht auf koordinierte Anstrengungen des Gesetzgebers zurück, sondern sei in den ver-gangenen Jahren fast völlig ungeregelt zustande gekommen, erklärt Barton.

Ziel der Tagung ist zum einen eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse dieser Entwick-lung, zum anderen sollen rechtspolitische Vorschläge zu einer gezielten Weiterentwicklung des Ermittlungsverfahrens erarbeitet werden. Eingeladen haben die Tagungsleiter dazu rund 20 Referentinnen und Referenten aus Justiz, Anwaltschaft, Polizeipraxis und Politik sowie aus Fachdisziplinen wie Strafrechtswissenschaft, Rechtssoziologie, Kriminologie, Politikwissen-schaften, Kommunikationstheorie und Neurophilosophie. An der Tagung nehmen insgesamt etwa 70 Forscherinnen und Forscher, Praktikerinnen und Praktiker teil.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten.

Tagungszeiten:
Mittwoch, 17. September: 10 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstags, 18. September: 9 Uhr bis 15.30 Uhr

Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2014/09-17-Barton.html

Kontakt bei inhaltlichen Fragen:
Prof. Dr. Stephan Barton, Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Telefon: 0521 106-3910
E-Mail: stephan.barton@uni-bielefeld.de

Kontakt bei organisatorischen Fragen:
Trixi Valentin, Universität Bielefeld
Zentrum für interdisziplinäre Forschung
Telefon: 0521 106-2769
E-Mail: trixi.valentin@uni-bielefeld.de

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