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Bestandsaufnahme zum „Bologna-Prozess“

Veröffentlicht am 19. Januar 2011, 16:48 Uhr
In seiner 1562. Sitzung (18. Januar) hat sich das Rektorat mit einer Anfrage des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) zu einer Bestandserhebung zum „Bologna-Prozess“ befasst. Das MIWF hatte den Hochschulen in NRW einen Fragebogen zur Umsetzung der Bologna-Reformen zukommen lassen. Das Rektorat hat nun ausführlich zu den Fragen Stellung genommen und dabei unter anderem dargelegt, wie sowohl interne als auch externe Qualitätssicherungsprozesse die Studierbarkeit der Studiengänge im neuen Studienstrukturmodell gewährleisten.

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