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Hochschulrat

Überarbeitete Hinweise zur Durchführung von Berufungsverfahren

Veröffentlicht am 3. Juli 2015, 15:34 Uhr
Der Hochschulrat hat sich in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 erneut mit der Qualitätssicherung von Berufungsverfahren befasst. Im Kern ging es dabei um die Hinweise zur Durchführung der Berufungsverfahren, die aufgrund von Empfehlungen einer Arbeitsgruppe  überarbeitet werden. Der Arbeitsgruppe gehörten Mitglieder des Rektorats ebenso an wie professorale Mitglieder aus verschiedenen Fakultäten. Die Arbeitsfassung ist auch Beratungsgegenstand in den aktuellen Dekanebesprechungen. Für den weiteren Fortgang wird es notwendig sein, eine überarbeitete Berufungsordnung vom Senat beschließen zu lassen.
Gesendet von GMeier in 2. Quartal 2015
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