

Am 25. April 2012 hat das Wissenschaftsministerium NRW die Programmlinie „Anschubfinanzierung zur Beantragung von EU-Fördermitteln in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften“ im Rahmen des Förder-Programms „Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW“ bekannt gegeben.
Mit der Anschubfinanzierung soll die Vorbereitung von Projektanträgen zu kommenden Ausschreibungen des 7. EU-Forschungsprogramms (2007-2013) in den spezifischen Programmen „Zusammenarbeit/Cooperation“ und „Kapazitäten/Capacities“ (v.a. Koordination von Verbundprojekten), „Ideen/Ideas“ (ERC-Grants) und Anträge im Rahmen des ERA-Nets HERA finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind in begrenztem Umfang z.B. Reisekosten, Personalkosten, Teilnahme an oder Durchführung von Workshops.
Anträge können innerhalb von 6 (Verbundprojekte) bzw. 4 Wochen (ERC-Grants) nach der jeweiligen EU-Ausschreibung gestellt werden.
[Bekanntmachung des MIWF NRW als PDF]
Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich an:
FFT, Frau Litty, Tel. 2569, iris.litty@uni-bielefeld.de
oder Frau Sahrhage, Tel.3949, erika.sahrhage@uni-bielefeld.de
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